Themenforum Flucht und Vertreibung
75 Jahre Flucht und Vertreibung: Dimensionen von Erinnerung
von Michael SchwartzBild: Flüchtlingstreck, der aus dem Osten des ehemaligen deutschen Reichsgebietes in einer bereits überfüllten Ortschaft westlich der Oder (vermutlich in der Lausitz) ankommt, aufgenommen im Frühjahr 1945. Foto: picture alliance/akg-images
„Das Thema verlangt eine neue – offenere – Sprache.
Wir müssen unsere Verletzungen zeigen,
damit die andere Seite die ihren zeigt.
Nur so ist Versöhnung möglich.“
Wir müssen unsere Verletzungen zeigen,
damit die andere Seite die ihren zeigt.
Nur so ist Versöhnung möglich.“
I.
Als ich, damals ein junger Historiker, 1994 begann, mich mit dem Thema der Integration von deutschen Vertriebenen zu beschäftigen,[2] besuchte ich diverse Archive und durchforstete unzählige Akten. Besonders nachdrücklich wirkten auf mich Dokumente aus dem Jahre 1945, die die unmittelbaren Folgen der millionenfachen Flucht und frühen Vertreibung spüren ließen. Da war von erschöpften alten Menschen am Wegesrand die Rede, von Hunger und Verhungern, von großer Seuchengefahr, von überforderten Lokal- und Regionalverwaltungen, die zur Notlösung griffen, das massenhafte Flüchtlingsproblem einfach anderswohin abzuschieben. Es muss ein Massensterben der Schwächsten gegeben haben – bei alten Menschen, bei kleinen Kindern und sonstigen Kranken und Behinderten. Niemand hat diese Opfer zuverlässig gezählt. Sie waren nach dem viel umfassenderen Massensterben des Krieges und nach den Massenmorden des NS-Regimes vielen schlicht gleichgültig. Das alles ist heute schwer zu fassen.Bei meinen Recherchen im Schweriner Landeshauptarchiv stieß ich 1996 auf Fotografien aus dem ersten Nachkriegssommer 1945. Ein Arzt aus Güstrow hatte Flüchtlinge aus Danzig im Krankenhaus untersucht und einen Fotografen hinzugebeten – offensichtlich geschockt durch das, was er da vorfand. Die Fotos gingen an den Bürgermeister und von dort an die Landesverwaltung in Schwerin, wo sie hinter einem Aktendeckel verschwanden. Der Schock des Arztes übertrug sich auch auf mich, den späten Betrachter dieser längst vergessenen Fotografien. Sie zeigten überwiegend Kinder, aber auch Frauen und ein junges Mädchen – geschwächt und ausgehungert. Und eine alte Frau. Sie war nackt, man sah ihren ganzen schrecklich abgemagerten Oberkörper – eine Frau, die nur noch Haut und Knochen war und vermutlich den Tag dieser Fotografie nicht lange überlebt haben wird. Die Kinder und die Frau erinnerten mich an Bilder, die ich von überlebenden KZ-Insassen des Nazi-Terrors kannte. Die Schicksale sind nicht vergleichbar, ebenso wenig wie die dafür Verantwortlichen, aber die schwer gepeinigten Körper glichen einander. Besonders packte mich das Gesicht der alten Frau: Sie schaute den Fotografen und durch ihn den Betrachter mit tiefen dunklen Augen an. Wer kann sagen, was sie dachte und fühlte? Über fünfzig Jahre, nachdem ihre Fotografie entstanden war, wirkte ihr eindringlicher Blick auf mich wie ein Appell, solche Schicksale nicht zu vergessen.
Ich habe es nicht vergessen, aber ich konnte lange mit diesem Foto, mit diesem Gesicht nicht umgehen. Ich ließ es damals reproduzieren, für den Fall, dass ich es brauchen könnte. Ich legte es weg, zu meinen eigenen Akten. Erst eineinhalb Jahrzehnte später, als ich mein Buch über ethnische „Säuberungen“ im 19. und 20. Jahrhundert geschrieben habe[3] - bewusst über Vertreibungspolitik und Vertreibungsschicksale, nicht über die Integration der langfristig Überlebenden –, trat mir die alte geflüchtete Frau wieder vor Augen. Vor dem Hintergrund des Buches, für das ihr Abbild zum Titelbild wurde, ging es mir nicht darum, dass sie eine Deutsche gewesen war. Ihr erbärmlicher körperlicher Zustand, den das Buchcover aus Pietät nur teilweise zeigte, aber mehr noch ihr beharrlicher Blick schien vielmehr wie eine generelle Mahnung zu sein: Vergesst die konkreten Menschen und ihre Leiden nicht, wenn ihr viel später all dies einmal untersucht.
Gewiss: Als Wissenschaftler will man vor allem analysieren, wie es „dazu“ kommen konnte; welche historischen Linien wo auf welche Weise zusammen gewirkt haben; wer auf unterschiedliche Art Verantwortung trug. Das ist wichtig und notwendig. Aber es ist nicht alles. Es gibt eine Ebene, auf der wir uns als Menschen berühren lassen müssen. Etwa vom auf uns gerichteten Blick dieser alten Frau.
II.
Das, was wir zusammenfassend als Flucht, Vertreibung und Zwangsumsiedlung der Deutschen bezeichnen und was die Geschehnisse der Jahre 1944/45 bis etwa 1948/50 umfasst, war mit zwölf bis vierzehn Millionen Opfern eine der größten organisierten Zwangsmigrationen weltweit – und die bisher größte innerhalb Europas. Sie war ein klassischer Fall einer ethnischen „Säuberung“ – teils aus Vergeltung für die vorangegangene NS-Herrschaft, teils als präventive Vermeidung von als unvermeidlich imaginierten zukünftigen Konflikten: Eine zwar schmerzhafte, aber als unumgänglich betrachtete „Amputation“ unerwünschter Bevölkerungsgruppen zugunsten einer dauerhaften Friedenslösung. Dahinter stand ein Ideal von nationaler und nationalstaatlicher Homogenität, das uns heute – im Zeitalter globaler Migration und Interkulturalität – wiederum sehr fern und fremd anmutet, das aber damals – vor wie nach 1945 – hohe Gewaltpotentiale entfaltete.
Diese Vertreibung fiel nicht vom Himmel, war auch nicht das Resultat spontaner Racheaktionen von bislang Unterdrückten vor Ort (obwohl das gelegentlich hinzukam). Sie war vor allem eines: politisch geplant und gewollt. Zwar vollzog sich diese ethnische „Säuberung“ teilweise als panische Massenflucht in der Endphase des Krieges und noch auf Weisung des untergehenden NS-Regimes – aber ab Mai 1945 wurde auch diese Flucht eben dadurch zur dauerhaften Vertreibung, dass die siegreichen Alliierten bzw. ihre osteuropäischen Verbündeten den Flüchtlingen systematisch die Rückkehr verwehrten oder – falls sie dennoch erfolgte – durch Vertreibung und Zwangsumsiedlung wieder rückgängig machten.
Die Vertreibung der Deutschen nach 1945 war zweifellos eine Folge der NS-Verbrechen bis 1945. Ohne Hitlers Gewaltpolitik hätte es die alliierte Gewaltpolitik gegen einen Teil des besiegten deutschen Volkes, der zufällig am „falschen Ort“ wohnte, nicht gegeben. Vor 1938/39 ist das, was man ab 1945 diesen Deutschen antat, nirgends ernsthaft in Betracht gezogen worden. Die Enthemmung der NS-Politik führte zu einer milderen (da nicht völkermordenden), aber ebenfalls enthemmten Gegenreaktion.
Diese Gegenreaktion war allerdings nur denkbar, weil es vor 1939 und auch vor 1933 längst planerische „Blaupausen“ für die organisierte und dauerhafte Entfernung unerwünschter Bevölkerungsgruppen gab. Die NS-Politik gab somit den unmittelbaren Anstoß zur Vertreibung der Deutschen, aber dass eine solche Massen-Vertreibung denkbar und machbar war, war nur möglich durch eine langfristige Vorgeschichte ethnischer „Säuberungen“ seit dem 19. und frühen 20. Jahrhundert. Das Gewaltpotential war längst anderswo an anderen erprobt worden – und ließ sich nun gegen die Deutschen im Osten richten.
Die Vertreibung der Deutschen ab 1945 bündelte dabei drei unterschiedliche, aber miteinander verschränkte Phänomene:
Erstens ging es um die Entfernung kleiner deutscher Minderheiten in anderen Staaten. Damit hatte bereits Hitler ab 1939 durch bilaterale „Umsiedlungsverträge“ begonnen. Viele dieser sogenannten „Umsiedler“ wurden in Wohnungen oder Bauernhöfe eingewiesen, aus denen das NS-Regime kurz zuvor die polnischen oder jüdischen Vorbesitzer vertrieben hatte. Diese volksdeutschen „Umsiedler“ erlebten gegen Ende des Zweiten Weltkrieges zum zweiten Male den Verlust von Heimat und Besitz. Zahlenmäßig aber war ihre Gruppenerfahrung nicht sehr bedeutend.
Zweitens ging es um die Entfernung einer kompakten, sehr viel größeren deutschen Minderheit aus einem Nachbarstaat Deutschlands. Dies betraf die drei Millionen in der Tschechoslowakei lebenden Deutschen (verkürzend „Sudetendeutsche“ genannt). Oft wurde ihre Vertreibung damit begründet, dass diese Minderheit als „fünfte Kolonne Hitlers“ agiert habe – was nicht ganz falsch ist, aber nicht nach den vielfältigen Ursachen solchen Verhaltens fragt und vorhandene Opposition gegen Hitler ausblendet. Es ging dabei aber nicht nur um Kollektivbestrafung einer vermeintlichen Kollektivschuld (von der nachweislich „antifaschistische“ Deutsche übrigens ausgenommen werden sollten), es ging auch um die endgültige Bereinigung lange schwelender Nationalitätenkonflikte (statt diese durch Kompromisse zu lösen). Die Nachkriegs-Tschechoslowakei sollte, ähnlich wie das nach Westen verschobene Nachkriegs-Polen, nun endlich ein homogener „slawischer“ Staat werden. Dass eine solche Gewaltpolitik alles andere als alternativlos war, belegt der gleichzeitig von Rumänien eingeschlagene Weg, der auf eine Vertreibung der dortigen deutschen Minderheit verzichtete.[4]
Drittens ging es um die Entfernung (fast) aller Deutschen aus den bisherigen deutschen Ostgebieten – also aus Pommern, Schlesien und Ostpreußen sowie aus dem östlichen Teil Brandenburgs. Hier wurde keine Minderheit vertrieben, sondern nahezu die Gesamtbevölkerung dieser Regionen – und zwar, weil diese Gebiete nach Kriegsende entweder von Polen oder von der Sowjetunion annektiert wurden. Erst durch diese Annexionen wurde die bisherige Bevölkerungsmehrheit zur Minderheit im neuen Staat. Dort war sie aus unterschiedlichsten Gründen nicht erwünscht – höchstens noch zeitweilig als Zwangsarbeiterschaft.
Ein zentrales Vertreibungsmotiv – neben der präventiven Ausschaltung künftiger nationaler Minderheitenprobleme – war die gewaltsame Umverteilung des beträchtlichen Eigentums der Gewaltopfer. Diese Verbindung von Vertreibung und Enteignung hatten bereits die Nazis und die Stalinisten 1939/40 in Polen und im Baltikum umgesetzt. Dieselbe Verbindung mündete im Falle der europäischen Juden im NS-Machtbereich sogar in die Shoah, in den organisierten deutschen Völkermord an rund sechs Millionen jüdischen Menschen. Diese Verschränkung von Vertreibung, Enteignung und Umverteilung bewirkte eine selektive soziale Revolution, eine „radikale Transformation der sozialen Landschaft“, die die jeweiligen Machthaber zu ihren Zwecken nutzen konnten.[5] Ab 1944/45 richtete sich diese Gewaltlogik gegen die deutschen Vertriebenen, doch dahinter steht ein sehr viel breiterer und letztlich globaler Zusammenhang aus Gewaltpolitik und gesellschaftlicher Transformation.[6]
Diese Vertreibung fiel nicht vom Himmel, war auch nicht das Resultat spontaner Racheaktionen von bislang Unterdrückten vor Ort (obwohl das gelegentlich hinzukam). Sie war vor allem eines: politisch geplant und gewollt. Zwar vollzog sich diese ethnische „Säuberung“ teilweise als panische Massenflucht in der Endphase des Krieges und noch auf Weisung des untergehenden NS-Regimes – aber ab Mai 1945 wurde auch diese Flucht eben dadurch zur dauerhaften Vertreibung, dass die siegreichen Alliierten bzw. ihre osteuropäischen Verbündeten den Flüchtlingen systematisch die Rückkehr verwehrten oder – falls sie dennoch erfolgte – durch Vertreibung und Zwangsumsiedlung wieder rückgängig machten.
Die Vertreibung der Deutschen nach 1945 war zweifellos eine Folge der NS-Verbrechen bis 1945. Ohne Hitlers Gewaltpolitik hätte es die alliierte Gewaltpolitik gegen einen Teil des besiegten deutschen Volkes, der zufällig am „falschen Ort“ wohnte, nicht gegeben. Vor 1938/39 ist das, was man ab 1945 diesen Deutschen antat, nirgends ernsthaft in Betracht gezogen worden. Die Enthemmung der NS-Politik führte zu einer milderen (da nicht völkermordenden), aber ebenfalls enthemmten Gegenreaktion.
Diese Gegenreaktion war allerdings nur denkbar, weil es vor 1939 und auch vor 1933 längst planerische „Blaupausen“ für die organisierte und dauerhafte Entfernung unerwünschter Bevölkerungsgruppen gab. Die NS-Politik gab somit den unmittelbaren Anstoß zur Vertreibung der Deutschen, aber dass eine solche Massen-Vertreibung denkbar und machbar war, war nur möglich durch eine langfristige Vorgeschichte ethnischer „Säuberungen“ seit dem 19. und frühen 20. Jahrhundert. Das Gewaltpotential war längst anderswo an anderen erprobt worden – und ließ sich nun gegen die Deutschen im Osten richten.
Die Vertreibung der Deutschen ab 1945 bündelte dabei drei unterschiedliche, aber miteinander verschränkte Phänomene:
Erstens ging es um die Entfernung kleiner deutscher Minderheiten in anderen Staaten. Damit hatte bereits Hitler ab 1939 durch bilaterale „Umsiedlungsverträge“ begonnen. Viele dieser sogenannten „Umsiedler“ wurden in Wohnungen oder Bauernhöfe eingewiesen, aus denen das NS-Regime kurz zuvor die polnischen oder jüdischen Vorbesitzer vertrieben hatte. Diese volksdeutschen „Umsiedler“ erlebten gegen Ende des Zweiten Weltkrieges zum zweiten Male den Verlust von Heimat und Besitz. Zahlenmäßig aber war ihre Gruppenerfahrung nicht sehr bedeutend.
Zweitens ging es um die Entfernung einer kompakten, sehr viel größeren deutschen Minderheit aus einem Nachbarstaat Deutschlands. Dies betraf die drei Millionen in der Tschechoslowakei lebenden Deutschen (verkürzend „Sudetendeutsche“ genannt). Oft wurde ihre Vertreibung damit begründet, dass diese Minderheit als „fünfte Kolonne Hitlers“ agiert habe – was nicht ganz falsch ist, aber nicht nach den vielfältigen Ursachen solchen Verhaltens fragt und vorhandene Opposition gegen Hitler ausblendet. Es ging dabei aber nicht nur um Kollektivbestrafung einer vermeintlichen Kollektivschuld (von der nachweislich „antifaschistische“ Deutsche übrigens ausgenommen werden sollten), es ging auch um die endgültige Bereinigung lange schwelender Nationalitätenkonflikte (statt diese durch Kompromisse zu lösen). Die Nachkriegs-Tschechoslowakei sollte, ähnlich wie das nach Westen verschobene Nachkriegs-Polen, nun endlich ein homogener „slawischer“ Staat werden. Dass eine solche Gewaltpolitik alles andere als alternativlos war, belegt der gleichzeitig von Rumänien eingeschlagene Weg, der auf eine Vertreibung der dortigen deutschen Minderheit verzichtete.[4]
Drittens ging es um die Entfernung (fast) aller Deutschen aus den bisherigen deutschen Ostgebieten – also aus Pommern, Schlesien und Ostpreußen sowie aus dem östlichen Teil Brandenburgs. Hier wurde keine Minderheit vertrieben, sondern nahezu die Gesamtbevölkerung dieser Regionen – und zwar, weil diese Gebiete nach Kriegsende entweder von Polen oder von der Sowjetunion annektiert wurden. Erst durch diese Annexionen wurde die bisherige Bevölkerungsmehrheit zur Minderheit im neuen Staat. Dort war sie aus unterschiedlichsten Gründen nicht erwünscht – höchstens noch zeitweilig als Zwangsarbeiterschaft.
Ein zentrales Vertreibungsmotiv – neben der präventiven Ausschaltung künftiger nationaler Minderheitenprobleme – war die gewaltsame Umverteilung des beträchtlichen Eigentums der Gewaltopfer. Diese Verbindung von Vertreibung und Enteignung hatten bereits die Nazis und die Stalinisten 1939/40 in Polen und im Baltikum umgesetzt. Dieselbe Verbindung mündete im Falle der europäischen Juden im NS-Machtbereich sogar in die Shoah, in den organisierten deutschen Völkermord an rund sechs Millionen jüdischen Menschen. Diese Verschränkung von Vertreibung, Enteignung und Umverteilung bewirkte eine selektive soziale Revolution, eine „radikale Transformation der sozialen Landschaft“, die die jeweiligen Machthaber zu ihren Zwecken nutzen konnten.[5] Ab 1944/45 richtete sich diese Gewaltlogik gegen die deutschen Vertriebenen, doch dahinter steht ein sehr viel breiterer und letztlich globaler Zusammenhang aus Gewaltpolitik und gesellschaftlicher Transformation.[6]
III.
75 Jahre nach Flucht und Vertreibung von Deutschen ist klar: Es geht um Deutsche, aber es geht nicht ausschließlich um Deutsche. Flucht oder Vertreibung sind ein nicht wegzudenkender Teil unserer „Menschheitsgeschichte“.[7] Diese ist eine Geschichte von Opfern, aber auch von Tätern. Wobei diese beiden Rollen von Menschen auch getauscht werden konnten – je nach den Umständen, den historischen Kontexten von Macht und Möglichkeiten.[8]
Es gibt einige – vermutlich glückliche – Länder auf der Welt, deren Bewohner gar keine Erfahrungen mit Flucht und Vertreibung gemacht zu haben scheinen. In seinem neuesten Buch verweist der Historiker Andreas Kossert auf Island. Dorthin habe es nach 1945 eine geflüchtete Ostpreußin verschlagen, und die Isländer hätten ihren Fluchtberichten interessiert zugehört. Am Ende aber hätten sie eine geradezu „rührende Ahnungslosigkeit“ hinsichtlich solcher Gewalterfahrungen bewiesen, als sie die Geflüchtete fragten, ob man ihr denn ihre Möbel nachgeschickt habe.[9] Schaut man genau hin, gibt es sogar in der Geschichte Islands Fluchterfahrungen, die zur Besiedlung der Nordatlantikinsel im Frühmittelalter führten, die aber schon sehr lange zurücklagen und daher emotional verschüttet gewesen sein mögen.[10] Zur Zeit der französischen Revolutionskriege um 1800, die ebenfalls zu Fluchtbewegungen führten, ließ Goethe eine seiner Figuren mit Blick auf damalige Vertriebene die skeptischen Worte sagen: „So sind die Menschen fürwahr! und einer ist doch wie der andre, / Daß er zu gaffen sich freut, wenn den Nächsten ein Unglück befället! / […] Jeder spaziert nun hinaus, zu schauen der guten Vertriebenen / Elend, und niemand bedenkt, daß ihn das ähnliche Schicksal / Auch, vielleicht zunächst, betreffen kann, oder doch künftig. / Unverzeihlich find‘ ich den Leichtsinn; doch liegt er im Menschen.“[11]
Die meisten Nationen aber verfügen über nicht so weit zurück liegende Flucht- oder Vertreibungserfahrungen. Der Balkan wurde im 19. Jahrhundert nicht nur durch Revolutionen und heroische Befreiungskämpfe von der Herrschaft des osmanischen Sultans befreit, sondern auch durch Ermordung oder Vertreibung der muslimischen Bevölkerungsteile. Diese rächten sich mit ähnlichen Methoden, sobald und soweit sie konnten. Der türkische Präsident Kemal Atatürk war in Thessaloniki geboren worden, aus dem 1912/13 die Griechen die osmanischen Muslime und auch Atatürks Familie vertrieben – worauf er 1922 mit der Vertreibung der kleinasiatischen Muslime nach Griechenland antwortete. Am Ende ist der Armeniergenozid durch die „Jungtürken“ im Ersten Weltkrieg und die Vertreibung der kleinasiatischen Griechen durch die republikanischen Türken 1922/23 die Spätfolge eines einhundertjährigen Gewaltzusammenhangs. Westliche Großmächte wie Großbritannien und Frankreich, aber auch das faschistische Italien und das autoritäre Japan haben 1923 zusammen mit dem Flüchtlingskommissar des Völkerbundes Pate gestanden beim griechisch-türkischen „Transfer“-Vertrag von Lausanne, der diese Flucht und Vertreibung legitimierte und vollendete.[12] Auch Hitler und seine Anhänger beobachteten das Geschehen und waren begeistert von Atatürks nationaler Befreiung mittels ethnischer „Säuberung“.[13]
Parallel zum Balkan und Kleinasien wurde der Kaukasus zu einem frühen „Lernort“ von Vertreibungspolitik – insbesondere durch die dorthin vordringende russische Herrschaft, die zumindest einige der widerständigen muslimischen Völker wie die Tscherkessen ins Osmanische Reich vertrieb; aber auch durch die Osmanen, die im Ersten Weltkrieg die muslimischen Einwohner Aserbaidschans gegen die Armenier unterstützten – ein Konflikt, der in unseren Tagen blutig wieder auflebt. In der transatlantischen „Neuen Welt“ wiederum entwickelte die junge „weiße“ Siedler-Demokratie der USA bereits ab 1830 eine Politik der Vertreibung oder Zwangsumsiedlung der eingeborenen Ureinwohner, um Platz für massenhafte Neubesiedlung von Land zu schaffen. Dasselbe lässt sich in mittel- und südamerikanischen Republiken des 19. Jahrhunderts beobachten, aber auch in den britischen Kronkolonien Australien und Neuseeland. Gegen rebellierende Bevölkerungen in europäischen Kolonien erfanden die imperialistischen Großmächte um 1900 schließlich eine Kombination aus Zwangsumsiedlung und Konzentrationslager-Internierung, um den Widerstand von Guerillakämpfern zu brechen – auf Kuba, auf den Philippinen, im südafrikanischen Burenkrieg, beim gegen die deutsche Herrschaft gerichteten Aufstand der Herero und Nama im heutigen Namibia, wo die Repression sogar genozidale Züge annahm. Der Wirkzusammenhang solcher Gewaltpolitik und ihrer Verursacher, die einander stets beobachteten und gezielt voneinander lernten, ist global – und er wirkte in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts dann massiv auf weite Teile Europas zurück.[14]
Im heutigen Europa mischen sich – durch internationale, oft transkontinentale Migrationen – solche kollektiven Gedächtnisse stärker als je zuvor. Es ist nicht so, dass es nur klar sortierbare „nationale Gedächtnisse“ an Flucht und Vertreibung gäbe – nach dem Motto „Hier die Deutschen, dort die Polen“. Unter uns, mitten in Deutschland, leben nicht nur Menschen jüdischer Herkunft, deren Familien direkt oder indirekt vom NS-Völkermord betroffen oder bedroht worden waren; es leben nicht nur Sinti und Roma unter uns, deren Familienerfahrungen oft ähnlich gewesen sind. Unter uns leben diverse Angehörige von Nationen, die unterschiedliche Gewalterfahrungen im jugoslawischen Bürgerkrieg der 1990er Jahre gemacht haben; es leben Opfer des ostafrikanischen Genozids von Ruanda hier, der erst zu Beginn der 1990er Jahre verübt wurde, aber auch einige der Täter. Unter uns leben Flüchtlinge, deren Leben durch den islamistischen IS und seinen kurzlebigen „Kalifats-Staat“ bedroht gewesen ist, und zugleich Sympathisanten oder gar Akteure dieser Terrororganisation. Die Einwohner der heutigen Türkei haben sämtlich unterschiedliche Opfer- und Täter-Geschichten von Flucht, Vertreibung oder gar Völkermord im kulturellen Gepäck, und jene, die nach Europa, auch nach Deutschland eingewandert sind, haben solche Erinnerungen mitgebracht. Die historischen Erfahrungen dieser Türken, Kurden, Armenier – sie müssen einbezogen werden, wenn wir von Vertreibung sprechen.
Nicht mit allen Erinnerungen geht man offen um. Die Shoah war im Nachkriegs-Deutschland lange kein oder allenfalls ein verschämt betrachtetes Thema. In der Türkei waren Zwangsumsiedlung und Völkermord an vielen anatolischen Armeniern ebenfalls tabu oder allenfalls ganz einseitig ansprechbar. Das hat sich geändert, doch bleibt das Ganze ein heftig umstrittenes Thema.[15] Manche Nationen hingegen haben die Bereitschaft entwickelt, sogar sehr lange zurückliegende Vertreibungen nachträglich als Unrecht zu bezeichnen und symbolisch wieder „gut“ zu machen – etwa Spanien, das 2014 beschloss, allen weltweit lebenden Nachfahren der 1492 von dort vertriebenen spanischen Juden die Wiedereinbürgerung anzubieten.[16] Den ebenfalls im 15. und im frühen 17. Jahrhundert aus Spanien vertriebenen Muslimen wurde ein solches Angebot meines Wissens freilich nicht zuteil.
Hingegen werden weit weniger lang zurückliegende Vertreibungen gern – zumindest öffentlich – „vergessen“, wenn sich die beteiligten Seiten stillschweigend darauf verständigen. So ist heute die Vertreibung von als „Reichsdeutschen“ eingestuften Einwohnern Elsass-Lothringens, als dieses nach fast fünfzigjähriger deutscher Herrschaft 1918/19 wieder an Frankreich gelangte,[17] kein Thema des französischen nationalen Gedächtnisses – ebenso wenig wie in Deutschland, wo solche Erinnerung im Zeichen heutiger bilateraler Freundschaft politisch nicht opportun erscheint, anders als zu Zeiten der Weimarer Republik, als die „mehr als 120.000 Vertriebene[n] aus Elsass-Lothringen“ gezielt im öffentlichen Bewusstsein bewahrt wurden.[18] „Die Gedächtnislosen“, von denen die deutsch-französische, in Straßburg geborene Autorin Géraldine Schwarz in ihren 2018 mit dem „Preis des Europäischen Buches“ ausgezeichneten Erinnerungen mit Blick auf ihre binationale Familie schreibt,[19] haben viele Gedächtnislücken.
Auch zu noch weniger lang zurückliegenden Vertreibungen kann man sich sehr unterschiedlich verhalten. Der tschechische Präsident Václav Havel hat sich seit 1990 mehrfach mit Äußerungen des Bedauerns zur Vertreibung der Sudetendeutschen nach 1945 hervorgetan – was keineswegs den Beifall aller seiner Landsleute fand. Havel hat sogar – ähnlich wie später Spanien – angeregt, den Nachfahren der Vertriebenen die Rückgabe der jenen damals entzogenen Staatsbürgerschaft anzubieten. Am Ende seiner Amtszeit hat er diese Vertreibung ausdrücklich verurteilt: „Ich habe immer geglaubt, dass wir auch - im eigenen Interesse - fähig sein sollten, nicht nur die moderne deutsche Geschichte und das von deutschem Boden hervorgegangene Böse zu reflektieren, sondern auch unsere eigene Geschichte und die grausamen Handlungen, die wir - wenn auch als Antwort auf grausame Handlungen Anderer - selbst begingen.“ So Václav Havel im Jahre 2003.[20]
Anders Havels Nachfolger im Präsidentenamt. Václav Klaus betrachtete dieselbe Vertreibung derselben Bevölkerungsgruppe 2005 schlicht als Folge der NS-Verbrechen und zugleich als „präventive Maßnahme“, um einen neuen Krieg zu verhindern. Lediglich einige „widerliche“ Einzeltaten gegen Deutsche während der Vertreibung wollte er verurteilen.[21] Vermutlich meinte er Folterungen und Massaker, aber das blieb unklar. Klaus wünschte sich stattdessen, dass Deutsche und Tschechen möglichst unbelastet „nach vorne“ blickten. Zu Recht fragte der frühere Dissident Petr Pithart kritisch, ob man die unerwünschte Vergangenheit nicht dennoch stets mit sich transportiere.[22]
Es gibt einige – vermutlich glückliche – Länder auf der Welt, deren Bewohner gar keine Erfahrungen mit Flucht und Vertreibung gemacht zu haben scheinen. In seinem neuesten Buch verweist der Historiker Andreas Kossert auf Island. Dorthin habe es nach 1945 eine geflüchtete Ostpreußin verschlagen, und die Isländer hätten ihren Fluchtberichten interessiert zugehört. Am Ende aber hätten sie eine geradezu „rührende Ahnungslosigkeit“ hinsichtlich solcher Gewalterfahrungen bewiesen, als sie die Geflüchtete fragten, ob man ihr denn ihre Möbel nachgeschickt habe.[9] Schaut man genau hin, gibt es sogar in der Geschichte Islands Fluchterfahrungen, die zur Besiedlung der Nordatlantikinsel im Frühmittelalter führten, die aber schon sehr lange zurücklagen und daher emotional verschüttet gewesen sein mögen.[10] Zur Zeit der französischen Revolutionskriege um 1800, die ebenfalls zu Fluchtbewegungen führten, ließ Goethe eine seiner Figuren mit Blick auf damalige Vertriebene die skeptischen Worte sagen: „So sind die Menschen fürwahr! und einer ist doch wie der andre, / Daß er zu gaffen sich freut, wenn den Nächsten ein Unglück befället! / […] Jeder spaziert nun hinaus, zu schauen der guten Vertriebenen / Elend, und niemand bedenkt, daß ihn das ähnliche Schicksal / Auch, vielleicht zunächst, betreffen kann, oder doch künftig. / Unverzeihlich find‘ ich den Leichtsinn; doch liegt er im Menschen.“[11]
Die meisten Nationen aber verfügen über nicht so weit zurück liegende Flucht- oder Vertreibungserfahrungen. Der Balkan wurde im 19. Jahrhundert nicht nur durch Revolutionen und heroische Befreiungskämpfe von der Herrschaft des osmanischen Sultans befreit, sondern auch durch Ermordung oder Vertreibung der muslimischen Bevölkerungsteile. Diese rächten sich mit ähnlichen Methoden, sobald und soweit sie konnten. Der türkische Präsident Kemal Atatürk war in Thessaloniki geboren worden, aus dem 1912/13 die Griechen die osmanischen Muslime und auch Atatürks Familie vertrieben – worauf er 1922 mit der Vertreibung der kleinasiatischen Muslime nach Griechenland antwortete. Am Ende ist der Armeniergenozid durch die „Jungtürken“ im Ersten Weltkrieg und die Vertreibung der kleinasiatischen Griechen durch die republikanischen Türken 1922/23 die Spätfolge eines einhundertjährigen Gewaltzusammenhangs. Westliche Großmächte wie Großbritannien und Frankreich, aber auch das faschistische Italien und das autoritäre Japan haben 1923 zusammen mit dem Flüchtlingskommissar des Völkerbundes Pate gestanden beim griechisch-türkischen „Transfer“-Vertrag von Lausanne, der diese Flucht und Vertreibung legitimierte und vollendete.[12] Auch Hitler und seine Anhänger beobachteten das Geschehen und waren begeistert von Atatürks nationaler Befreiung mittels ethnischer „Säuberung“.[13]
Parallel zum Balkan und Kleinasien wurde der Kaukasus zu einem frühen „Lernort“ von Vertreibungspolitik – insbesondere durch die dorthin vordringende russische Herrschaft, die zumindest einige der widerständigen muslimischen Völker wie die Tscherkessen ins Osmanische Reich vertrieb; aber auch durch die Osmanen, die im Ersten Weltkrieg die muslimischen Einwohner Aserbaidschans gegen die Armenier unterstützten – ein Konflikt, der in unseren Tagen blutig wieder auflebt. In der transatlantischen „Neuen Welt“ wiederum entwickelte die junge „weiße“ Siedler-Demokratie der USA bereits ab 1830 eine Politik der Vertreibung oder Zwangsumsiedlung der eingeborenen Ureinwohner, um Platz für massenhafte Neubesiedlung von Land zu schaffen. Dasselbe lässt sich in mittel- und südamerikanischen Republiken des 19. Jahrhunderts beobachten, aber auch in den britischen Kronkolonien Australien und Neuseeland. Gegen rebellierende Bevölkerungen in europäischen Kolonien erfanden die imperialistischen Großmächte um 1900 schließlich eine Kombination aus Zwangsumsiedlung und Konzentrationslager-Internierung, um den Widerstand von Guerillakämpfern zu brechen – auf Kuba, auf den Philippinen, im südafrikanischen Burenkrieg, beim gegen die deutsche Herrschaft gerichteten Aufstand der Herero und Nama im heutigen Namibia, wo die Repression sogar genozidale Züge annahm. Der Wirkzusammenhang solcher Gewaltpolitik und ihrer Verursacher, die einander stets beobachteten und gezielt voneinander lernten, ist global – und er wirkte in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts dann massiv auf weite Teile Europas zurück.[14]
Im heutigen Europa mischen sich – durch internationale, oft transkontinentale Migrationen – solche kollektiven Gedächtnisse stärker als je zuvor. Es ist nicht so, dass es nur klar sortierbare „nationale Gedächtnisse“ an Flucht und Vertreibung gäbe – nach dem Motto „Hier die Deutschen, dort die Polen“. Unter uns, mitten in Deutschland, leben nicht nur Menschen jüdischer Herkunft, deren Familien direkt oder indirekt vom NS-Völkermord betroffen oder bedroht worden waren; es leben nicht nur Sinti und Roma unter uns, deren Familienerfahrungen oft ähnlich gewesen sind. Unter uns leben diverse Angehörige von Nationen, die unterschiedliche Gewalterfahrungen im jugoslawischen Bürgerkrieg der 1990er Jahre gemacht haben; es leben Opfer des ostafrikanischen Genozids von Ruanda hier, der erst zu Beginn der 1990er Jahre verübt wurde, aber auch einige der Täter. Unter uns leben Flüchtlinge, deren Leben durch den islamistischen IS und seinen kurzlebigen „Kalifats-Staat“ bedroht gewesen ist, und zugleich Sympathisanten oder gar Akteure dieser Terrororganisation. Die Einwohner der heutigen Türkei haben sämtlich unterschiedliche Opfer- und Täter-Geschichten von Flucht, Vertreibung oder gar Völkermord im kulturellen Gepäck, und jene, die nach Europa, auch nach Deutschland eingewandert sind, haben solche Erinnerungen mitgebracht. Die historischen Erfahrungen dieser Türken, Kurden, Armenier – sie müssen einbezogen werden, wenn wir von Vertreibung sprechen.
Nicht mit allen Erinnerungen geht man offen um. Die Shoah war im Nachkriegs-Deutschland lange kein oder allenfalls ein verschämt betrachtetes Thema. In der Türkei waren Zwangsumsiedlung und Völkermord an vielen anatolischen Armeniern ebenfalls tabu oder allenfalls ganz einseitig ansprechbar. Das hat sich geändert, doch bleibt das Ganze ein heftig umstrittenes Thema.[15] Manche Nationen hingegen haben die Bereitschaft entwickelt, sogar sehr lange zurückliegende Vertreibungen nachträglich als Unrecht zu bezeichnen und symbolisch wieder „gut“ zu machen – etwa Spanien, das 2014 beschloss, allen weltweit lebenden Nachfahren der 1492 von dort vertriebenen spanischen Juden die Wiedereinbürgerung anzubieten.[16] Den ebenfalls im 15. und im frühen 17. Jahrhundert aus Spanien vertriebenen Muslimen wurde ein solches Angebot meines Wissens freilich nicht zuteil.
Hingegen werden weit weniger lang zurückliegende Vertreibungen gern – zumindest öffentlich – „vergessen“, wenn sich die beteiligten Seiten stillschweigend darauf verständigen. So ist heute die Vertreibung von als „Reichsdeutschen“ eingestuften Einwohnern Elsass-Lothringens, als dieses nach fast fünfzigjähriger deutscher Herrschaft 1918/19 wieder an Frankreich gelangte,[17] kein Thema des französischen nationalen Gedächtnisses – ebenso wenig wie in Deutschland, wo solche Erinnerung im Zeichen heutiger bilateraler Freundschaft politisch nicht opportun erscheint, anders als zu Zeiten der Weimarer Republik, als die „mehr als 120.000 Vertriebene[n] aus Elsass-Lothringen“ gezielt im öffentlichen Bewusstsein bewahrt wurden.[18] „Die Gedächtnislosen“, von denen die deutsch-französische, in Straßburg geborene Autorin Géraldine Schwarz in ihren 2018 mit dem „Preis des Europäischen Buches“ ausgezeichneten Erinnerungen mit Blick auf ihre binationale Familie schreibt,[19] haben viele Gedächtnislücken.
Auch zu noch weniger lang zurückliegenden Vertreibungen kann man sich sehr unterschiedlich verhalten. Der tschechische Präsident Václav Havel hat sich seit 1990 mehrfach mit Äußerungen des Bedauerns zur Vertreibung der Sudetendeutschen nach 1945 hervorgetan – was keineswegs den Beifall aller seiner Landsleute fand. Havel hat sogar – ähnlich wie später Spanien – angeregt, den Nachfahren der Vertriebenen die Rückgabe der jenen damals entzogenen Staatsbürgerschaft anzubieten. Am Ende seiner Amtszeit hat er diese Vertreibung ausdrücklich verurteilt: „Ich habe immer geglaubt, dass wir auch - im eigenen Interesse - fähig sein sollten, nicht nur die moderne deutsche Geschichte und das von deutschem Boden hervorgegangene Böse zu reflektieren, sondern auch unsere eigene Geschichte und die grausamen Handlungen, die wir - wenn auch als Antwort auf grausame Handlungen Anderer - selbst begingen.“ So Václav Havel im Jahre 2003.[20]
Anders Havels Nachfolger im Präsidentenamt. Václav Klaus betrachtete dieselbe Vertreibung derselben Bevölkerungsgruppe 2005 schlicht als Folge der NS-Verbrechen und zugleich als „präventive Maßnahme“, um einen neuen Krieg zu verhindern. Lediglich einige „widerliche“ Einzeltaten gegen Deutsche während der Vertreibung wollte er verurteilen.[21] Vermutlich meinte er Folterungen und Massaker, aber das blieb unklar. Klaus wünschte sich stattdessen, dass Deutsche und Tschechen möglichst unbelastet „nach vorne“ blickten. Zu Recht fragte der frühere Dissident Petr Pithart kritisch, ob man die unerwünschte Vergangenheit nicht dennoch stets mit sich transportiere.[22]
IV.
Wenn so viele nationale Erinnerungen Geschichten von Flucht und Vertreibung enthalten, sowohl Täter- als auch Opfer-Geschichten, dann müssten eigentlich viele Menschen in vielen Ländern solche Geschichten erzählen. Das tun sie aber nicht. Nicht alle jedenfalls. Nicht immer. Warum ist das so?
Darauf gibt es sicher mehr als nur eine Antwort. Aber eine mögliche (Antwort) ist diese: Opfer, auch Opfer von Flucht und Vertreibung, haben oft schwere Gewalterfahrungen machen müssen. Opfer geworden zu sein heißt, der Macht anderer hilflos ausgeliefert gewesen zu sein – bis hin zu Demütigungen, Misshandlungen, Vergewaltigungen. Nicht wenige wurden Zeugen, wie andere starben oder getötet wurden. Wem will man, wem kann man davon erzählen? Wer will hier zuhören?
Ich selbst stamme aus keiner „Vertriebenenfamilie“ (in der „alten Bundesrepublik“ war dieser Status seit den 1950er Jahren erblich). Aber ich hatte einen „angeheirateten“ Onkel. Er, ein ostpreußischer Bauernsohn des Jahrgangs 1925, hatte keine persönliche Flucht- oder Vertreibungserfahrung machen müssen oder können, denn er gelangte als blutjunger Soldat in das deutsche „Afrikakorps“, überlebte glücklicherweise die Kämpfe und geriet in britische Kriegsgefangenschaft. Von Ägypten aus wurde er in die britische Besatzungszone Deutschlands entlassen – nach Nordrhein-Westfalen, wo er als Verwaltungsangestellter im Bergbau eine neue Heimat finden sollte, die sich erheblich vom ermländischen Bauernhof seiner Jugend unterschied. Ich kannte als Jugendlicher diese seine Geschichte. Aber wir sprachen nie über Ostpreußen.
Die eigentliche Fluchterfahrung hatte 1945 nicht mein Onkel, der fern der Heimat war, sondern seine Mutter nebst den übrigen Kindern machen müssen. Sie flüchteten Anfang 1945 vor der Roten Armee, die sie aber einholte. Sowjetische Soldaten nahmen die zwei halbwüchsigen Töchter gewaltsam fort. Sie kehrten nie wieder. Von diesem traumatischen Erlebnis der Mutter meines Onkels hörte ich erst viel später, als mir meine Tante davon erzählte. Sie war offenbar die einzige, der ihre Schwiegermutter dieses Leid anvertraut hatte. Ein schmerzliches Gespräch unter Frauen. Es eignete sich nicht für Männer, und schon gar nicht für die Öffentlichkeit.
Auch die meisten Täter schwiegen. Jedenfalls öffentlich. Das galt auch für Repräsentanten der Opfer. Als sich in der Bundesrepublik 1957/58 ein einheitlicher „Bund der Vertriebenen“ als Interessenvertretung der von Flucht und Vertreibung betroffenen Bundesbürger etablierte, fanden sich in dessen erstem Präsidium einige, die zwischen 1939 und 1945 in die gewalttätige Besatzungspolitik des NS-Regimes involviert gewesen waren. Ein Bürgermeister aus Ostpreußen hatte es zum „Gebietskommissar“ in der Ukraine und in Weißrussland gebracht und unter anderem bei der Verschleppung von Zwangsarbeitern nach Deutschland mitgewirkt. Ein Jurist aus Pommern war zum Richter und NS-Ortsgruppenleiter in Westpreußen aufgestiegen – einer Region, aus der die polnische Bevölkerung gezielt nach Osten zwangsumgesiedelt und ihres Eigentums beraubt wurde. Ein weiterer Jurist und Landwirt aus Danzig arbeitete im benachbarten Posen – dem sogenannten „Warthegau“ – in Verwaltungen, die sich mit der Nutzung enteigneter Höfe von vertriebenen Polen beschäftigten.[23] Über all das breitete man nach 1945 nach Möglichkeit den Mantel des Schweigens.
Umso lauter redete man über das den deutschen Vertriebenen nach Kriegsende zugefügte Unrecht. Nicht so sehr über das, was der Mutter meines Onkels und ihren Töchtern geschehen war. Aber generell über Heimatverlust und das „Recht auf Heimat“ (natürlich die alte Heimat), über Besitzverlust und das Recht auf Entschädigung (durch einen „Lastenausgleich“). Man fand nicht allzu viele gute Worte über „die Polen“ oder „die Tschechen“, die einem „das angetan“ hatten. Man betonte möglichst lautstark, als Vertriebene die „vom Leid dieser Zeit am schwersten Betroffenen“ zu sein (Charta der Heimatvertriebenen 1950). Was uns heute als unbegreifliche Anmaßung gegenüber den Opfern des NS-Völkermords und der NS-Besatzungspolitik in Osteuropa vorkommt, richtete sich damals auch, wenn nicht gar vorrangig, gegen die Ignoranz der Westdeutschen, die das Leid der Vertriebenen kaum anerkannten – und schon gar nicht angemessen finanziell entschädigen wollten. Hatte man nicht selbst gelitten? Etwa im Bombenkrieg? In der Opferhierarchie der westdeutschen Nachkriegsbevölkerung rangierten, wie in den frühen 1950er Jahren eine Umfrage ergab, die eigenen gefallenen Soldaten und deren Hinterbliebene sowie die eigenen Opfer des Bombenkriegs deutlich vor den deutschen Vertriebenen und erst recht weit vor den jüdischen Opfern des Nationalsozialismus.[24]
Trotzdem oder gerade deswegen waren Vertriebene, Vertriebenenverbände und zeitweilig sogar eine eigene Vertriebenenpartei (die aber längst nicht alle Betroffenen hinter sich hatte) in der frühen westdeutschen Demokratie eine politisch ernstzunehmende Größe. Im Laufe der 1960er Jahre änderte sich das. Dies hatte mit den wachsenden Integrationserfolgen vieler Vertriebener zu tun, die den alten Lobbyismus nicht mehr benötigten, aber auch mit der allgemeinen Trendwende hin zu einer „Entspannungspolitik“ gegenüber dem kommunistisch beherrschten Osten und einer gleichzeitigen stärkeren Aufarbeitung der NS-Verbrechen. Als Willy Brandt, der Architekt einer „neuen Ostpolitik“, die die territorialen Realitäten ab 1945 faktisch anerkannte, in den Bundestagswahlen vom November 1972 triumphal wiedergewählt wurde, hatten auch viele Vertriebene diese Politik unterstützt und sich folglich vom Kurs ihrer Verbandspolitiker klar distanziert. Nach einer SPD-Analyse hatten jedenfalls die heftig umstrittenen „Ostverträge der SPD nicht geschadet“ und der Opposition kaum genutzt.[25]
Plötzlich erschien die Vertriebenenidentität aus der Zeit gefallen – „ewig gestrig“ und nur noch „rechts“. NS-belastete Spitzenfiguren wie Bundesvertriebenenminister Theodor Oberländer oder sein Nachfolger Hans Krüger (der zugleich Präsident des BdV war) hatten 1960 und 1964 schmählich zurücktreten müssen.[26] Sie waren beileibe nicht die einzigen NS-Belasteten unter Vertriebenenfunktionären, doch auch jene, die persönlich unbelastet waren, verloren durch ihre Intransigenz in der Bevölkerung zunehmend an Akzeptanz. Am Ende entschied sich sogar die Führung der CDU/CSU, die vielen organisierten Vertriebenen lange eine politische Heimat geboten hatte, 1990 angesichts der Chance zur Wiedervereinigung von Bundesrepublik und DDR dazu, im „Zwei-Plus-Vier-Vertrag“ mit dem alliierten Siegermächten auf die einst deutschen Ostgebiete offiziell zu verzichten.[27]
Seit den späten 1960er Jahren galt die Vertreibung der Vertriebenen vielen in Westdeutschland als „gerechte“ oder zumindest unvermeidliche und unumkehrbare Strafe für die NS-Verbrechen. Diesen Zusammenhang hatte die SED-Diktatur in der DDR von Anfang an so gesehen und deshalb den Tag des Kriegsendes zeitweilig hochoffiziell als „Tag der Befreiung“ auch für die Deutschen gefeiert.[28] Ähnliches schaffte man in der Bundesrepublik – allerdings mit wichtigen Einschränkungen – erst ab 1985.[29] Was rückblickend stimmig sein mochte, war zugleich für Angehörige der Erlebnisgenerationen eine ungeheure Zumutung. Befreiung durch Vertreibung? Viele jüngere Linke, darunter auch Vertriebenenkinder, stellten sich solche Fragen gar nicht, schoben die ungeliebte Vergangenheit möglichst weg. Erst viel später begannen einige, wie Otto Schily, dieses kollektive Ausblenden selbstkritisch zu hinterfragen.[30]
Darauf gibt es sicher mehr als nur eine Antwort. Aber eine mögliche (Antwort) ist diese: Opfer, auch Opfer von Flucht und Vertreibung, haben oft schwere Gewalterfahrungen machen müssen. Opfer geworden zu sein heißt, der Macht anderer hilflos ausgeliefert gewesen zu sein – bis hin zu Demütigungen, Misshandlungen, Vergewaltigungen. Nicht wenige wurden Zeugen, wie andere starben oder getötet wurden. Wem will man, wem kann man davon erzählen? Wer will hier zuhören?
Ich selbst stamme aus keiner „Vertriebenenfamilie“ (in der „alten Bundesrepublik“ war dieser Status seit den 1950er Jahren erblich). Aber ich hatte einen „angeheirateten“ Onkel. Er, ein ostpreußischer Bauernsohn des Jahrgangs 1925, hatte keine persönliche Flucht- oder Vertreibungserfahrung machen müssen oder können, denn er gelangte als blutjunger Soldat in das deutsche „Afrikakorps“, überlebte glücklicherweise die Kämpfe und geriet in britische Kriegsgefangenschaft. Von Ägypten aus wurde er in die britische Besatzungszone Deutschlands entlassen – nach Nordrhein-Westfalen, wo er als Verwaltungsangestellter im Bergbau eine neue Heimat finden sollte, die sich erheblich vom ermländischen Bauernhof seiner Jugend unterschied. Ich kannte als Jugendlicher diese seine Geschichte. Aber wir sprachen nie über Ostpreußen.
Die eigentliche Fluchterfahrung hatte 1945 nicht mein Onkel, der fern der Heimat war, sondern seine Mutter nebst den übrigen Kindern machen müssen. Sie flüchteten Anfang 1945 vor der Roten Armee, die sie aber einholte. Sowjetische Soldaten nahmen die zwei halbwüchsigen Töchter gewaltsam fort. Sie kehrten nie wieder. Von diesem traumatischen Erlebnis der Mutter meines Onkels hörte ich erst viel später, als mir meine Tante davon erzählte. Sie war offenbar die einzige, der ihre Schwiegermutter dieses Leid anvertraut hatte. Ein schmerzliches Gespräch unter Frauen. Es eignete sich nicht für Männer, und schon gar nicht für die Öffentlichkeit.
Auch die meisten Täter schwiegen. Jedenfalls öffentlich. Das galt auch für Repräsentanten der Opfer. Als sich in der Bundesrepublik 1957/58 ein einheitlicher „Bund der Vertriebenen“ als Interessenvertretung der von Flucht und Vertreibung betroffenen Bundesbürger etablierte, fanden sich in dessen erstem Präsidium einige, die zwischen 1939 und 1945 in die gewalttätige Besatzungspolitik des NS-Regimes involviert gewesen waren. Ein Bürgermeister aus Ostpreußen hatte es zum „Gebietskommissar“ in der Ukraine und in Weißrussland gebracht und unter anderem bei der Verschleppung von Zwangsarbeitern nach Deutschland mitgewirkt. Ein Jurist aus Pommern war zum Richter und NS-Ortsgruppenleiter in Westpreußen aufgestiegen – einer Region, aus der die polnische Bevölkerung gezielt nach Osten zwangsumgesiedelt und ihres Eigentums beraubt wurde. Ein weiterer Jurist und Landwirt aus Danzig arbeitete im benachbarten Posen – dem sogenannten „Warthegau“ – in Verwaltungen, die sich mit der Nutzung enteigneter Höfe von vertriebenen Polen beschäftigten.[23] Über all das breitete man nach 1945 nach Möglichkeit den Mantel des Schweigens.
Umso lauter redete man über das den deutschen Vertriebenen nach Kriegsende zugefügte Unrecht. Nicht so sehr über das, was der Mutter meines Onkels und ihren Töchtern geschehen war. Aber generell über Heimatverlust und das „Recht auf Heimat“ (natürlich die alte Heimat), über Besitzverlust und das Recht auf Entschädigung (durch einen „Lastenausgleich“). Man fand nicht allzu viele gute Worte über „die Polen“ oder „die Tschechen“, die einem „das angetan“ hatten. Man betonte möglichst lautstark, als Vertriebene die „vom Leid dieser Zeit am schwersten Betroffenen“ zu sein (Charta der Heimatvertriebenen 1950). Was uns heute als unbegreifliche Anmaßung gegenüber den Opfern des NS-Völkermords und der NS-Besatzungspolitik in Osteuropa vorkommt, richtete sich damals auch, wenn nicht gar vorrangig, gegen die Ignoranz der Westdeutschen, die das Leid der Vertriebenen kaum anerkannten – und schon gar nicht angemessen finanziell entschädigen wollten. Hatte man nicht selbst gelitten? Etwa im Bombenkrieg? In der Opferhierarchie der westdeutschen Nachkriegsbevölkerung rangierten, wie in den frühen 1950er Jahren eine Umfrage ergab, die eigenen gefallenen Soldaten und deren Hinterbliebene sowie die eigenen Opfer des Bombenkriegs deutlich vor den deutschen Vertriebenen und erst recht weit vor den jüdischen Opfern des Nationalsozialismus.[24]
Trotzdem oder gerade deswegen waren Vertriebene, Vertriebenenverbände und zeitweilig sogar eine eigene Vertriebenenpartei (die aber längst nicht alle Betroffenen hinter sich hatte) in der frühen westdeutschen Demokratie eine politisch ernstzunehmende Größe. Im Laufe der 1960er Jahre änderte sich das. Dies hatte mit den wachsenden Integrationserfolgen vieler Vertriebener zu tun, die den alten Lobbyismus nicht mehr benötigten, aber auch mit der allgemeinen Trendwende hin zu einer „Entspannungspolitik“ gegenüber dem kommunistisch beherrschten Osten und einer gleichzeitigen stärkeren Aufarbeitung der NS-Verbrechen. Als Willy Brandt, der Architekt einer „neuen Ostpolitik“, die die territorialen Realitäten ab 1945 faktisch anerkannte, in den Bundestagswahlen vom November 1972 triumphal wiedergewählt wurde, hatten auch viele Vertriebene diese Politik unterstützt und sich folglich vom Kurs ihrer Verbandspolitiker klar distanziert. Nach einer SPD-Analyse hatten jedenfalls die heftig umstrittenen „Ostverträge der SPD nicht geschadet“ und der Opposition kaum genutzt.[25]
Plötzlich erschien die Vertriebenenidentität aus der Zeit gefallen – „ewig gestrig“ und nur noch „rechts“. NS-belastete Spitzenfiguren wie Bundesvertriebenenminister Theodor Oberländer oder sein Nachfolger Hans Krüger (der zugleich Präsident des BdV war) hatten 1960 und 1964 schmählich zurücktreten müssen.[26] Sie waren beileibe nicht die einzigen NS-Belasteten unter Vertriebenenfunktionären, doch auch jene, die persönlich unbelastet waren, verloren durch ihre Intransigenz in der Bevölkerung zunehmend an Akzeptanz. Am Ende entschied sich sogar die Führung der CDU/CSU, die vielen organisierten Vertriebenen lange eine politische Heimat geboten hatte, 1990 angesichts der Chance zur Wiedervereinigung von Bundesrepublik und DDR dazu, im „Zwei-Plus-Vier-Vertrag“ mit dem alliierten Siegermächten auf die einst deutschen Ostgebiete offiziell zu verzichten.[27]
Seit den späten 1960er Jahren galt die Vertreibung der Vertriebenen vielen in Westdeutschland als „gerechte“ oder zumindest unvermeidliche und unumkehrbare Strafe für die NS-Verbrechen. Diesen Zusammenhang hatte die SED-Diktatur in der DDR von Anfang an so gesehen und deshalb den Tag des Kriegsendes zeitweilig hochoffiziell als „Tag der Befreiung“ auch für die Deutschen gefeiert.[28] Ähnliches schaffte man in der Bundesrepublik – allerdings mit wichtigen Einschränkungen – erst ab 1985.[29] Was rückblickend stimmig sein mochte, war zugleich für Angehörige der Erlebnisgenerationen eine ungeheure Zumutung. Befreiung durch Vertreibung? Viele jüngere Linke, darunter auch Vertriebenenkinder, stellten sich solche Fragen gar nicht, schoben die ungeliebte Vergangenheit möglichst weg. Erst viel später begannen einige, wie Otto Schily, dieses kollektive Ausblenden selbstkritisch zu hinterfragen.[30]
V.
Erinnerung an Flucht und Vertreibung bleibt schwierig.[31] Sie kann gefährlich sein. Allzu oft wurde auf eine Weise erinnert, dass ein rachsüchtiger „Revanchismus“ nicht weit war. Schuld am eigenen Schicksal waren in solcher Sicht immer nur die anderen. Man wartete auf die günstige Gelegenheit, die ungünstigen Machtverhältnisse umzukehren, das Verlorene zurückzugewinnen und zur Vergeltung andere zu vertreiben. Als Hitler 1940 Frankreich besiegte, kehrte Elsass-Lothringen kurzfristig unter deutsche Herrschaft zurück; nun vertrieb ein Gauleiter aus der Pfalz die elsässischen Franzosen westwärts, die dort lebenden Juden auch oder ostwärts in NS-Vernichtungslager.[32] Wechselseitige Vertreibungsgewalt prägte auch das Verhältnis zwischen Polen und Deutschen seit dem Ersten Weltkrieg: Zunächst drängten Polen ab 1918 Deutsche durch Repressalien zur Auswanderung, ein kleiner Teil wurde – als Rache für die antipolnische preußische Politik zuvor – auch zwangsweise ausgewiesen. Im Zweiten Weltkrieg drehten NS-Deutsche den Spieß brachial um, was ihnen die Polen ab 1945 vergalten.[33] Das eigene (individuelle oder nationale) Leid rechtfertigte es, die anderen leiden zu lassen, sobald man die Macht dazu hatte. Als der US-amerikanische Außenminister Mitte 1938 den deutschen Botschafter in Washington kritisch auf die Diskriminierung und Verdrängung der Juden aus Deutschland ansprach, verwies dieser zur Rechtfertigung auf die Vertreibungserfahrung seiner Familie aus dem Elsass nach 1918. Der Deutsche zeigte keine Empathie für jüdische NS-Verfolgte. Der US-Minister zeigte keine für die Vertreibung der Deutschen. Er hätte zu Recht fragen können, weshalb Deutsche aus der eigenen Erfahrung, Opfer von Vertreibung geworden zu sein, keine friedlich-humanitären Schlussfolgerungen zogen, sondern ihrerseits andere Menschen verfolgten und zu vertreiben versuchten.[34]
Aus eigenen Gewalterfahrungen nur die Lehre zu ziehen, sich möglichst bald rächen und seinerseits vertreiben zu wollen, scheint eine naheliegende Reaktion zu sein, heißt aber im Endeffekt, gar nichts gelernt zu haben. Der Teufelskreis der Gewalt wird nicht beendet, sondern endlos fortgesetzt. Über siebzig Jahre nach der Flucht und Vertreibung vieler muslimischer Palästinenser aus dem Staat Israel, der zu dieser Zeit von etlichen arabischen Nachbarstaaten angegriffen wurde und ums buchstäbliche Überleben kämpfte, fordern etliche Palästinenser der dritten oder vierten Generation heute immer noch ihr „Recht auf Heimat“ ein – und manche unterstreichen dies gelegentlich durch Terrorakte. Flucht und Vertreibung von Millionen Menschen im Zuge der Aufteilung von Indien und Pakistan 1947/48 sind ebenso lange her wie die Vertreibung der Deutschen, lassen aber die Konflikte zwischen beiden Staaten bis heute nicht zur Ruhe kommen.
So gesehen war die „Charta der Heimatvertriebenen“ von 1950, das erste öffentliche Dokument der Vertriebenenorganisationen in der Bundesrepublik, eine echte zivilisatorische Leistung. Manches in diesem Text will man heute zu Recht nicht mehr kritiklos unterschreiben. Doch er sprach – nur wenige Jahre nach den gewaltsamen Ereignissen – vom Verzicht auf „Rache und Vergeltung“. Man kann einwenden, 1950 wäre dem besiegten, besetzten und geteilten Deutschland Vergeltung ohnehin kaum möglich gewesen. Das stimmt. Aber auf lange Sicht? War dieses Bekenntnis zu friedlichen Mitteln gar nichts wert? Man hat eingewendet: Es sei geradezu anmaßend gewesen, dass ausgerechnet die für so viel Tod und Leid verantwortlichen Deutschen nach ihrer Niederlage plötzlich in generöser Pose anderen Völkern gegenüber auf Rache verzichtet hätten, denen sie zuvor – insbesondere Polen und Juden – so Schlimmes angetan hätten. Von diesen NS-Verbrechen höre man in der Charta kein Wort.[35] Wer aus einem vom NS-Rassismus verfolgten und teilweise ermordeten Volk stammt, darf so empfinden und argumentieren. Und dennoch: Der Verzicht auf „Rache und Vergeltung“ war im Kern – zumindest für einige der vielen unterschiedlichen Autoren dieser „Charta[36]“ – ein nicht zuletzt christlich motivierter Versuch, aus den Teufelskreisen der Vergangenheit auszubrechen und einen gemeinsamen europäischen Neuanfang zu wagen. Zum 60. Jahrestag dieses Dokuments hat die damalige Präsidentin des Bundes der Vertriebenen die christliche Prägung der Charta-Aussagen betont und darauf hingewiesen, dass vor dem Hintergrund massenhafter Hoffnungslosigkeit vieler Vertriebener die Öffentlichkeit – sowohl in Deutschland als auch im (westlichen) Ausland – ganz positiv überrascht worden sei: „Mit einer […] so eindeutigen Absage an Revanche und Gewalt […] hatte man nicht gerechnet.“[37] Dass die „Charta“ in vielem ein Formelkompromiss geblieben ist, ist dennoch der Grund für das zu Recht kritisierte allzu „Vage“, allzu „Unbestimmte“ und allzu „Vieldeutige“, für jenes „Verschwommene“, das bewusst die Möglichkeit offenließ, „sich herauszureden“. Denn die Verfasser hatten „das Hakenkreuz so gründlich aus dem Text herausgekratzt […], daß von ihm keine Spur mehr nachgeblieben ist“.[38]
Einer der Charta-Autoren und –Unterzeichner scheint das gespürt zu haben. Der Text der Charta war ihm zu wenig. Darum nutzte der damals prominente katholische CDU-Vertriebenenpolitiker Linus Kather die Gelegenheit der feierlichen Verlesung dieses Dokuments in Stuttgart im August 1950, um in seiner Begleitrede sehr viel deutlicher zu werden: Laut Kather bekundete die Charta den Willen der Vertriebenen, aus dem „unseligen Kreislauf von Schuld und Vergeltung und Verhängnis“ auszubrechen. Wer dies aber tun wolle, müsse zuallererst der „vielen Millionen […] Opfer dieser Verstrickung“ wechselseitiger Gewalt gedenken, und zwar „nicht nur derer aus unseren eigenen Reihen, sondern aller [Opfer], die die Verblendung jener letzten Jahrzehnte und besonders des letzten Dezenniums gefordert hat“. Anders als die Charta betonte Kather ausdrücklich, dass am Anfang dieser verhängnisvollen 1940er Jahre „die Verantwortlichen unseres eigenen Volkes“ die Hauptverantwortung trügen, indem sie „zuerst andere und dann sich selbst ins Unheil rissen“. Kather erklärte die Verlesung der Charta zum Anlass für die Vertriebenen, „all dieser Opfer“ zu gedenken.[39]
Bei alledem blieb letztlich der internationale Kontext entscheidend. Dieser ließ weder eine gewaltsame Revanche noch eine friedliche Revision von Jalta und Potsdam – bzw. der dort 1945 getroffenen Entscheidungen der Alliierten – jemals zu. Das gilt bis hin zum „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ von 1990, der die Zustimmung der alliierten Siegermächte zur Vereinigung von Bundesrepublik und DDR an die Bedingung knüpfte, endgültig auf die 1945 verlorenen Ostgebiete Verzicht zu leisten. Damit wurde implizit auch die gewaltsame Entfernung der damaligen deutschen Bevölkerung als fait accompli anerkannt. Das war zu diesem Zeitpunkt bei der übergroßen Mehrheit der Deutschen, auch der Vertriebenen und ihrer Nachfahren, mental längst geschehen.
Aus eigenen Gewalterfahrungen nur die Lehre zu ziehen, sich möglichst bald rächen und seinerseits vertreiben zu wollen, scheint eine naheliegende Reaktion zu sein, heißt aber im Endeffekt, gar nichts gelernt zu haben. Der Teufelskreis der Gewalt wird nicht beendet, sondern endlos fortgesetzt. Über siebzig Jahre nach der Flucht und Vertreibung vieler muslimischer Palästinenser aus dem Staat Israel, der zu dieser Zeit von etlichen arabischen Nachbarstaaten angegriffen wurde und ums buchstäbliche Überleben kämpfte, fordern etliche Palästinenser der dritten oder vierten Generation heute immer noch ihr „Recht auf Heimat“ ein – und manche unterstreichen dies gelegentlich durch Terrorakte. Flucht und Vertreibung von Millionen Menschen im Zuge der Aufteilung von Indien und Pakistan 1947/48 sind ebenso lange her wie die Vertreibung der Deutschen, lassen aber die Konflikte zwischen beiden Staaten bis heute nicht zur Ruhe kommen.
So gesehen war die „Charta der Heimatvertriebenen“ von 1950, das erste öffentliche Dokument der Vertriebenenorganisationen in der Bundesrepublik, eine echte zivilisatorische Leistung. Manches in diesem Text will man heute zu Recht nicht mehr kritiklos unterschreiben. Doch er sprach – nur wenige Jahre nach den gewaltsamen Ereignissen – vom Verzicht auf „Rache und Vergeltung“. Man kann einwenden, 1950 wäre dem besiegten, besetzten und geteilten Deutschland Vergeltung ohnehin kaum möglich gewesen. Das stimmt. Aber auf lange Sicht? War dieses Bekenntnis zu friedlichen Mitteln gar nichts wert? Man hat eingewendet: Es sei geradezu anmaßend gewesen, dass ausgerechnet die für so viel Tod und Leid verantwortlichen Deutschen nach ihrer Niederlage plötzlich in generöser Pose anderen Völkern gegenüber auf Rache verzichtet hätten, denen sie zuvor – insbesondere Polen und Juden – so Schlimmes angetan hätten. Von diesen NS-Verbrechen höre man in der Charta kein Wort.[35] Wer aus einem vom NS-Rassismus verfolgten und teilweise ermordeten Volk stammt, darf so empfinden und argumentieren. Und dennoch: Der Verzicht auf „Rache und Vergeltung“ war im Kern – zumindest für einige der vielen unterschiedlichen Autoren dieser „Charta[36]“ – ein nicht zuletzt christlich motivierter Versuch, aus den Teufelskreisen der Vergangenheit auszubrechen und einen gemeinsamen europäischen Neuanfang zu wagen. Zum 60. Jahrestag dieses Dokuments hat die damalige Präsidentin des Bundes der Vertriebenen die christliche Prägung der Charta-Aussagen betont und darauf hingewiesen, dass vor dem Hintergrund massenhafter Hoffnungslosigkeit vieler Vertriebener die Öffentlichkeit – sowohl in Deutschland als auch im (westlichen) Ausland – ganz positiv überrascht worden sei: „Mit einer […] so eindeutigen Absage an Revanche und Gewalt […] hatte man nicht gerechnet.“[37] Dass die „Charta“ in vielem ein Formelkompromiss geblieben ist, ist dennoch der Grund für das zu Recht kritisierte allzu „Vage“, allzu „Unbestimmte“ und allzu „Vieldeutige“, für jenes „Verschwommene“, das bewusst die Möglichkeit offenließ, „sich herauszureden“. Denn die Verfasser hatten „das Hakenkreuz so gründlich aus dem Text herausgekratzt […], daß von ihm keine Spur mehr nachgeblieben ist“.[38]
Einer der Charta-Autoren und –Unterzeichner scheint das gespürt zu haben. Der Text der Charta war ihm zu wenig. Darum nutzte der damals prominente katholische CDU-Vertriebenenpolitiker Linus Kather die Gelegenheit der feierlichen Verlesung dieses Dokuments in Stuttgart im August 1950, um in seiner Begleitrede sehr viel deutlicher zu werden: Laut Kather bekundete die Charta den Willen der Vertriebenen, aus dem „unseligen Kreislauf von Schuld und Vergeltung und Verhängnis“ auszubrechen. Wer dies aber tun wolle, müsse zuallererst der „vielen Millionen […] Opfer dieser Verstrickung“ wechselseitiger Gewalt gedenken, und zwar „nicht nur derer aus unseren eigenen Reihen, sondern aller [Opfer], die die Verblendung jener letzten Jahrzehnte und besonders des letzten Dezenniums gefordert hat“. Anders als die Charta betonte Kather ausdrücklich, dass am Anfang dieser verhängnisvollen 1940er Jahre „die Verantwortlichen unseres eigenen Volkes“ die Hauptverantwortung trügen, indem sie „zuerst andere und dann sich selbst ins Unheil rissen“. Kather erklärte die Verlesung der Charta zum Anlass für die Vertriebenen, „all dieser Opfer“ zu gedenken.[39]
Bei alledem blieb letztlich der internationale Kontext entscheidend. Dieser ließ weder eine gewaltsame Revanche noch eine friedliche Revision von Jalta und Potsdam – bzw. der dort 1945 getroffenen Entscheidungen der Alliierten – jemals zu. Das gilt bis hin zum „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ von 1990, der die Zustimmung der alliierten Siegermächte zur Vereinigung von Bundesrepublik und DDR an die Bedingung knüpfte, endgültig auf die 1945 verlorenen Ostgebiete Verzicht zu leisten. Damit wurde implizit auch die gewaltsame Entfernung der damaligen deutschen Bevölkerung als fait accompli anerkannt. Das war zu diesem Zeitpunkt bei der übergroßen Mehrheit der Deutschen, auch der Vertriebenen und ihrer Nachfahren, mental längst geschehen.
VI.
Vertreibung und Revanchegefahr sind nur eine Seite der Medaille. Auf der anderen Seite ist – nicht nur vom oben zitierten Václav Klaus – oft behauptet worden, eine ethnische „Säuberung“ sei zwar hart für die Betroffenen, führe aber langfristig zu einer dauerhaften Friedenslösung. So tickten offenbar auch die alliierten Führer Churchill, Roosevelt und Truman, als sie im Zweiten Weltkrieg die möglichst vollständige Entfernung aller deutschen Minderheiten aus Ostmitteleuropa planten oder dieser zustimmten. Als man dem verbündeten Polen – mit Rücksicht auf die Sowjetunion – als Kompensation für von Stalin einbehaltene östliche Gebiete des polnischen Vorkriegsstaates immer mehr deutsche Ostgebiete zusprach, wurden auch deren deutsche Bewohner großzügig unter die zu Vertreibenden gerechnet.
Frieden durch ethnische „Säuberung“? In Israel/Palästina und auf dem indischen Subkontinent scheint das, wie diskutiert, nicht ganz zu stimmen. Auch wenn der Staat Israel wohl nur infolge solcher Gewaltpolitik überhaupt lebensfähig geworden ist und bis heute bleibt. Vertriebene Palästinenser oder besser die Nachfahren dieser Vertriebenen zurückkehren zu lassen, wie viele dies immer noch fordern, würde Israel destabilisieren, vielleicht zerstören. Auch anderswo haben Flucht und Vertreibung zu einer Vereinheitlichung, einer „nationalen Homogenisierung“ von Staaten geführt, die sich nach gewisser Zeit sogar mit den Aufnahmeländern ihrer vertriebenen Minderheiten arrangieren konnten. Nach der wechselseitigen Vertreibung und Zwangsaussiedlung von 1922/23 haben die Türkei und Griechenland keine vehementen Kriege mehr gegeneinander geführt – anders als im Jahrhundert zuvor. Echte Freunde sind diese Völker allerdings nicht geworden, wie die Reibungen unserer Gegenwart andeuten.
Und was ist mit der Vertreibung von zwölf bis vierzehn Millionen Deutschen aus Polen und der Tschechoslowakei, dem heutigen Tschechien und der Slowakei, und aus Ungarn nach dem Zweiten Weltkrieg? Kann man in den heutigen relativ guten Beziehungen Deutschlands zu diesen Nachbarn einen Beweis dafür erblicken, dass die Vertreibung zwar grausam war, aber langfristig tatsächlich Konfliktherde beseitigt und einen besseren Neuanfang ermöglicht hat? Möglich. Aber wird diese Gewalt dadurch legitim? Bis heute gibt es einen tiefen Gegensatz zwischen einer menschenrechtlichen Argumentation, die Vertreibungen prinzipiell ächten will, und einer sozial-technokratischen Position, die zumindest „humane“ Zwangsaussiedlungen (falls es die gibt) als „ultima ratio“ für unlösbare Konflikte zulassen will.
In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurden solche Pläne gezielter ethnischer „Säuberung“ zunehmend akzeptabler, angestoßen durch das griechisch-türkische Transferabkommen von Lausanne von 1923, bei dem diverse Großmächte und der Flüchtlingskommissar des Völkerbundes Pate standen. Vor allem aber befördert als Antwort der demokratisch-liberalen Alliierten auf Hitler-Deutschlands Aktionen im besetzten Europa.[40] Seit den 1950er Jahren hat demgegenüber die menschenrechtliche Gegenposition Konjunktur, ohne dadurch gelegentliche „Rückfälle“ oder „Ausrutscher“ verhindern zu können.[41] Nach Zypern um 1975, das noch eine Ausnahme zu sein schien, erlebte diese Gewaltpolitik allerdings einen neuerlichen Höhepunkt in den ethnischen „Säuberungen“ im auseinander fallenden Jugoslawien der 1990er Jahre und darüber hinaus im Kaukasus, namentlich im armenisch-aserbaidschanischen Konflikt um Berg-Karabach. Balkan und Kaukasus waren schon seit dem frühen 19. Jahrhundert klassische „Lernorte“ für Vertreibungspolitiken. Auch in den Genozid in Ruanda 1994 waren viele „westliche“ Mächte und Großmächte verwickelt, ebenso die UN – zumeist durch unterlassene Hilfeleistung, gelegentlich aber auch (wie im Falle Frankreichs) durch allzu große Nähe zu den damaligen Tätern.
Das 20. Jahrhundert kannte – wie dieser Genozid bezeugt – nicht nur „human“ argumentierende Vertreibungsplanungen zwecks Friedenssicherung. Vielmehr entwickelte sich parallel dazu eine hemmungslose „Säuberungspolitik“ durch einseitige Vertreibung oder Völkermord, wie sie vor allem Hitlers rassistisches Imperium im Zweiten Weltkrieg umsetzte. Zugleich gab es „Vertreibungen im Innern“, wie sie in moderner Anknüpfung an uralte imperiale Deportations-Traditionen vor allem der sowjetische Diktator Stalin gegen ihm verdächtige Völker zum Einsatz brachte. Russlanddeutsche, Krimtataren, Tschetschenen wurden nicht in ein anderes Land vertrieben, um sie für immer los zu sein, sondern in entlegene Regionen der UdSSR selbst zwangsumgesiedelt, um zwar ihre Widerstandskraft zu brechen, aber ihre Arbeitskraft weiter zu nutzen. Zuweilen durften überlebende Opfer solcher Zwangsmigration später in ihre früheren Wohnorte zurückkehren, zuweilen blieb ihnen dies dauerhaft verwehrt.
Frieden durch ethnische „Säuberung“? In Israel/Palästina und auf dem indischen Subkontinent scheint das, wie diskutiert, nicht ganz zu stimmen. Auch wenn der Staat Israel wohl nur infolge solcher Gewaltpolitik überhaupt lebensfähig geworden ist und bis heute bleibt. Vertriebene Palästinenser oder besser die Nachfahren dieser Vertriebenen zurückkehren zu lassen, wie viele dies immer noch fordern, würde Israel destabilisieren, vielleicht zerstören. Auch anderswo haben Flucht und Vertreibung zu einer Vereinheitlichung, einer „nationalen Homogenisierung“ von Staaten geführt, die sich nach gewisser Zeit sogar mit den Aufnahmeländern ihrer vertriebenen Minderheiten arrangieren konnten. Nach der wechselseitigen Vertreibung und Zwangsaussiedlung von 1922/23 haben die Türkei und Griechenland keine vehementen Kriege mehr gegeneinander geführt – anders als im Jahrhundert zuvor. Echte Freunde sind diese Völker allerdings nicht geworden, wie die Reibungen unserer Gegenwart andeuten.
Und was ist mit der Vertreibung von zwölf bis vierzehn Millionen Deutschen aus Polen und der Tschechoslowakei, dem heutigen Tschechien und der Slowakei, und aus Ungarn nach dem Zweiten Weltkrieg? Kann man in den heutigen relativ guten Beziehungen Deutschlands zu diesen Nachbarn einen Beweis dafür erblicken, dass die Vertreibung zwar grausam war, aber langfristig tatsächlich Konfliktherde beseitigt und einen besseren Neuanfang ermöglicht hat? Möglich. Aber wird diese Gewalt dadurch legitim? Bis heute gibt es einen tiefen Gegensatz zwischen einer menschenrechtlichen Argumentation, die Vertreibungen prinzipiell ächten will, und einer sozial-technokratischen Position, die zumindest „humane“ Zwangsaussiedlungen (falls es die gibt) als „ultima ratio“ für unlösbare Konflikte zulassen will.
In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurden solche Pläne gezielter ethnischer „Säuberung“ zunehmend akzeptabler, angestoßen durch das griechisch-türkische Transferabkommen von Lausanne von 1923, bei dem diverse Großmächte und der Flüchtlingskommissar des Völkerbundes Pate standen. Vor allem aber befördert als Antwort der demokratisch-liberalen Alliierten auf Hitler-Deutschlands Aktionen im besetzten Europa.[40] Seit den 1950er Jahren hat demgegenüber die menschenrechtliche Gegenposition Konjunktur, ohne dadurch gelegentliche „Rückfälle“ oder „Ausrutscher“ verhindern zu können.[41] Nach Zypern um 1975, das noch eine Ausnahme zu sein schien, erlebte diese Gewaltpolitik allerdings einen neuerlichen Höhepunkt in den ethnischen „Säuberungen“ im auseinander fallenden Jugoslawien der 1990er Jahre und darüber hinaus im Kaukasus, namentlich im armenisch-aserbaidschanischen Konflikt um Berg-Karabach. Balkan und Kaukasus waren schon seit dem frühen 19. Jahrhundert klassische „Lernorte“ für Vertreibungspolitiken. Auch in den Genozid in Ruanda 1994 waren viele „westliche“ Mächte und Großmächte verwickelt, ebenso die UN – zumeist durch unterlassene Hilfeleistung, gelegentlich aber auch (wie im Falle Frankreichs) durch allzu große Nähe zu den damaligen Tätern.
Das 20. Jahrhundert kannte – wie dieser Genozid bezeugt – nicht nur „human“ argumentierende Vertreibungsplanungen zwecks Friedenssicherung. Vielmehr entwickelte sich parallel dazu eine hemmungslose „Säuberungspolitik“ durch einseitige Vertreibung oder Völkermord, wie sie vor allem Hitlers rassistisches Imperium im Zweiten Weltkrieg umsetzte. Zugleich gab es „Vertreibungen im Innern“, wie sie in moderner Anknüpfung an uralte imperiale Deportations-Traditionen vor allem der sowjetische Diktator Stalin gegen ihm verdächtige Völker zum Einsatz brachte. Russlanddeutsche, Krimtataren, Tschetschenen wurden nicht in ein anderes Land vertrieben, um sie für immer los zu sein, sondern in entlegene Regionen der UdSSR selbst zwangsumgesiedelt, um zwar ihre Widerstandskraft zu brechen, aber ihre Arbeitskraft weiter zu nutzen. Zuweilen durften überlebende Opfer solcher Zwangsmigration später in ihre früheren Wohnorte zurückkehren, zuweilen blieb ihnen dies dauerhaft verwehrt.
VII.
Heutige Erinnerungspolitik hat schwierige Aufgaben. Sie muss Empathie für das Leiden von Opfern mit abstrakten Kausalketten verbinden, um Zusammenhänge und Rollenwechsel zu verdeutlichen. Sie muss multiperspektivisch sein – also nicht nur die Sicht einer („eigenen“) Gruppe präsentieren, sondern diese mit anderen An-Sichten mischen und dadurch vernetzen. Sie muss auf Verständigung gerichtet sein, nicht auf Anklage oder Polarisierung.
Neben alledem muss Erinnerungspolitik noch etwas anderes versuchen: den „Osten“ für uns wiederzuentdecken. Nicht nur den – lange einseitig nationalistisch und oft auch rassistisch konnotierten – „deutschen Osten“, sondern Osteuropa in seiner einstigen und heutigen Vielschichtigkeit. Der jahrzehntelang heruntergelassene „Eiserne Vorhang“ zwischen Ost und West von 1945 bis 1989 hat, zusammen mit neuen Reiserouten der Westdeutschen in die „westliche“ Welt, mentale Landkarten gravierend verändert. Die europäische Einigung seit 1989 hat diesen Abbruch so vieler Beziehungen zum „Osten“ oft nur vordergründig zu verändern vermocht. Man reist zwar nach Prag oder Budapest, um zu besichtigen oder um zu feiern, aber – das zeigen aktuelle Debatten nur zu oft – man hat die wiedergewonnenen Nachbarn nicht wirklich verstanden, nicht ernsthaft zu verstehen versucht, ist aber rasch bereit, sie von oben herab zu verurteilen.
Auch der „deutsche Osten“ im engeren Sinne ist mental für die meisten von uns Deutschen heute verloren, geistig untergegangen, vergessen. Wer weiß noch etwas über die Geschichte der Deutschen in Schlesien, in Ostpreußen oder gar im Baltikum, wer weiß um die Deutschen im kaiserlichen St. Petersburg und in Moskau oder um die Wolgadeutschen? Freilich gibt es in unserer Zeit auch neu erwachtes Interesse an den seit 1918, vor allem aber in den 1940er Jahren so grausam zerstörten Vielvölkergesellschaften des älteren Europa. Multikulturelle Stadtgeschichten über lange aus dem Blick geratene Metropolen wie Breslau, Königsberg oder Lemberg haben Konjunktur.[42] Es gibt sogar Stadtgeschichten über die gewaltsamen Umbrüche seit der Vertreibung der Deutschen.[43] Ein neuerliches Fragen mancher Menschen im „Westen“ trifft sich mit der Suche nach historischen Wurzeln in der jungen Generation im Osten. Treffen kann man sich sogar in gemeinsamer Wiederentdeckung der Vertreibung der Deutschen nach 1945. Junge Polen oder Tschechen haben hier Brücken gebaut, die hoffnungsvoll stimmen.[44]
Neben alledem muss Erinnerungspolitik noch etwas anderes versuchen: den „Osten“ für uns wiederzuentdecken. Nicht nur den – lange einseitig nationalistisch und oft auch rassistisch konnotierten – „deutschen Osten“, sondern Osteuropa in seiner einstigen und heutigen Vielschichtigkeit. Der jahrzehntelang heruntergelassene „Eiserne Vorhang“ zwischen Ost und West von 1945 bis 1989 hat, zusammen mit neuen Reiserouten der Westdeutschen in die „westliche“ Welt, mentale Landkarten gravierend verändert. Die europäische Einigung seit 1989 hat diesen Abbruch so vieler Beziehungen zum „Osten“ oft nur vordergründig zu verändern vermocht. Man reist zwar nach Prag oder Budapest, um zu besichtigen oder um zu feiern, aber – das zeigen aktuelle Debatten nur zu oft – man hat die wiedergewonnenen Nachbarn nicht wirklich verstanden, nicht ernsthaft zu verstehen versucht, ist aber rasch bereit, sie von oben herab zu verurteilen.
Auch der „deutsche Osten“ im engeren Sinne ist mental für die meisten von uns Deutschen heute verloren, geistig untergegangen, vergessen. Wer weiß noch etwas über die Geschichte der Deutschen in Schlesien, in Ostpreußen oder gar im Baltikum, wer weiß um die Deutschen im kaiserlichen St. Petersburg und in Moskau oder um die Wolgadeutschen? Freilich gibt es in unserer Zeit auch neu erwachtes Interesse an den seit 1918, vor allem aber in den 1940er Jahren so grausam zerstörten Vielvölkergesellschaften des älteren Europa. Multikulturelle Stadtgeschichten über lange aus dem Blick geratene Metropolen wie Breslau, Königsberg oder Lemberg haben Konjunktur.[42] Es gibt sogar Stadtgeschichten über die gewaltsamen Umbrüche seit der Vertreibung der Deutschen.[43] Ein neuerliches Fragen mancher Menschen im „Westen“ trifft sich mit der Suche nach historischen Wurzeln in der jungen Generation im Osten. Treffen kann man sich sogar in gemeinsamer Wiederentdeckung der Vertreibung der Deutschen nach 1945. Junge Polen oder Tschechen haben hier Brücken gebaut, die hoffnungsvoll stimmen.[44]
Fußnoten
[1] Peter Glotz: Die Vertreibung. Böhmen als Lehrstück, Berlin 2003, S. 14.
[2] Michael Schwartz: Vertriebene und „Umsiedlerpolitik“. Integrationskonflikte in den deutschen Nachkriegs-Gesellschaften und die Assimilationsstrategien in der SBZ/DDR 1945-1961, München 2004.
[3] Michael Schwartz: Ethnische „Säuberungen“ in der Moderne. Globale Wechselwirkungen nationalistischer und rassistischer Gewaltpolitik im 19. und 20. Jahrhundert, München 2013, Titelcover.
[4] Mathias Beer: Flucht und Vertreibung der Deutschen. Voraussetzungen, Verlauf, Folgen, München 2011, S. 86.
[5] Tony Judt: Geschichte Europas von 1945 bis zur Gegenwart, München/Wien 2006, S. 54.
[6] Vgl. Schwartz (wie Anm. 3), S. 634-643; Hannes Siegrist/Dietmar Müller (Hg.): Property in East Central Europe. Notions, Institutions and Practices of Landownership in the Twentieth Century, New York/ Oxford 2015; Ugur Ümit Üngör/Mehmet Polatel: Confiscation and Destruction. The Young Turk Seizure of Armenian Property, London / New York 2013; Dawn Chatty: Displacement and Dispossesion in the Modern Middle East, Cambridge e.a. 2010.
[7] Vgl. Andreas Kossert: Flucht. Eine Menschheitsgeschichte, München 2020.
[8] Vgl. Schwartz (wie Anm. 3), S. 640-644.
[9] Kossert (wie Anm. 8), S. 24.
[10] Oscar Peschel: Geschichte der Erdkunde bis auf A. v. Humboldt und Carl Ritter, München 1865, S. 76; Johann Baptist v. Weiß: Weltgeschichte, Bd. 4, Graz/Leipzig 1891, S. 323.
[11] Johann Wolfgang von Goethe: Hermann und Dorothea, in: Goethe’s sämmtliche Werke in dreißig Bänden. Vollständige, neugeordnete Ausgabe, Bd. 5, Stuttgart/Tübingen 1850, S. 5.
[12] Vgl. Schwartz (wie Anm. 3), S. 61-114, 235-318 und 396-424; Matthew Frank: Making Minorities History. Population Transfer in Twentieth-Century Europe, Oxford 2017.
[13] Vgl. Stefan Ihrig: Atatürk in the Nazi Imagination, Cambridge/London 2014.
[14] Vgl. Schwartz (wie Anm. 3), S. 185-318; Benjamin Liebermann: Terrible Fate. Ethnic Cleansing in the Making of Modern Europe, Chicago 2006; Antonio Ferrara/Niccolò Pianciola: L‘ Età delle Migrazioni Forzate. Esodi e deportazioni in Europa 1853-1953, Bologna 2012.
[15] Vgl. Sibylle Thelen: Die Armenierfrage in der Türkei, Berlin 2010.
[16] Vgl. https://info.arte.tv/de/wiedergutmachung-oder-politisches-kalkuel [Stand: 02.11.2020].
[17] Alison Carrol: The Return of Alsace to France 1918-1939, Oxford 2018, S. 57-65.
[18] Hans Knecht: „Elsaß-Lothringen“, in: Karl C. v. Loesch/Max H. Boehm (Hg.): Zehn Jahre Versailles, Bd. 3: Die grenz- und volkspolitischen Folgen des Friedensschlusses, Berlin 1930, S. 229-253, insb. S. 252; historiographisch allerdings ist das Thema durchaus präsent; vgl. Christiane Kohser-Spohn: „Deutsche aus dem Elsass: Verdrängung nach dem Ersten Weltkrieg“, in: Lexikon der Vertreibungen, hg. v. Detlef Brandes/Holm Sundhaussen/ Stefan Troebst, Wien e.a. 2010, S. 139-142.
[19] Géraldine Schwarz: Die Gedächtnislosen. Erinnerungen einer Europäerin, Zürich 2019.
[20] Vgl. https://deutsch.radio.cz/havel-verurteilt-vertreibung-abschiedsbesuch-berlin-8070008 [Stand: 02.11.2020].
[21] Vgl. https://www.spiegel.de/politik/ausland/sudetendeutsche-tschechiens-praesident-nennt-vertreibung-praeventive-massnahme-a-359363.html [Stand: 02.11.2020].
[22] Martin Schulze Wessel: Zeitgeschichtsschreibung in Tschechien. Institutionen, Methoden, Debatten, in: Alexander Nützenadel/Wolfgang Schieder (Hg.): Zeitgeschichte als Problem. Nationale Traditionen und Perspektiven der Forschung in Europa, Göttingen 2004, S. 307-328, insb. S. 326.
[23] Michael Schwartz: Funktionäre mit Vergangenheit. Das Gründungspräsidium des Bundes der Vertriebenen und das „Dritte Reich“, München 2013, insb. S. 559 f. und S. 567-570.
[24] Vgl. Rolf Wiggershaus, Die Frankfurter Schule. Geschichte - theoretische Entwicklung - politische Bedeutung, München 1988, S. 496.
[25] Vgl. Matthias Stickler: „Ostdeutsch heißt gesamtdeutsch“. Organisation, Selbstverständnis und heimatpolitische Zielsetzungen der deutschen Vertriebenenverbände 1949-1972, Düsseldorf 2004, S. 270 und 279, Anm. 380.
[26] Vgl. Schwartz (wie Anm. 24), S. 43-68.
[27] Vgl. Michael Schwartz: „Vertriebene im doppelten Deutschland. Integrations- und Erinnerungspolitik in der DDR und in der Bundesrepublik, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 56.2008, S. 101-151; Michael Schwartz: „Assimilation versus Incorporation. Expellee Integration Policies in East and West Germany after 1945, in: Manuel Borutta/Jan C. Jansen (Hg.): Vertriebene and Pieds-Noirs in Postwar Germany and France. Comparative Perspectives, Basingstoke 2016, S. 73-94.
[28] Vgl. Hubertus Knabe: Tag der Befreiung? Das Kriegsende in Ostdeutschland, Berlin 2005.
[29] Gemeint ist die Gedenkrede des Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker zum 40. Jahrestag des Kriegsendes im Mai 1985; vgl. Gunter Hofmann, Richard von Weizsäcker: Ein deutsches Leben, München 2010, S. 157-202.
[30] Gemeint ist die Rede des SPD-Bundesinnenministers Otto Schily von 1999, die als „Abbitte bei den Vertriebenen“ gewertet werden kann; vgl. Reinhold Michels: Otto Schily. Eine Biographie, Stuttgart/München 2001, S. 203 ff.
[31] Vgl. Vincent Regente: Flucht und Vertreibung in europäischen Museen. Deutsche, polnische und tschechische Perspektiven im Vergleich, Bielefeld 2020.
[32] Wolfgang Freund: „Elsässer: NS-Vertreibung“, in: Lexikon der Vertreibungen (wie Anm. 18), S. 218 ff.
[33] Vgl. Wlodzimierz Borodziej: Geschichte Polens im 20. Jahrhundert, München 2010.
[34] Schwartz (wie Anm. 3), S. 359.
[35] Vgl. Ralph Giordano: Die Zweite Schuld oder Von der Last ein Deutscher zu sein, München 1990, S. 281-294; Micha Brumlik: Wer Sturm sät. Die Vertreibung der Deutschen, Berlin 2005, S. 103.
[36] Vgl. Schwartz (wie Anm. 24), S. 23-26.
[37] Erika Steinbach: Die Macht der Erinnerung, Wien 2010, S. 74-83, insb. S. 82.
[38] Giordano (wie Anm. 37), S. 293.
[39] Zit. nach Schwartz (wie Anm. 24), S. 22; dass ausgerechnet Kather sich ab 1968 radikalisiert und mit der NPD zusammengearbeitet hat, bildet zu dieser Haltung von 1950 einen traurigen Gegensatz.
[40] Vgl. Schwartz (wie Anm. 3); Frank (wie Anm. 13); Philipp Ther: Die dunkle Seite der Nationalstaaten. „Ethnische Säuberungen“ im modernen Europa, Göttingen 2011.
[41] Vgl. Frank (wie Anm. 13); Lynn Tesser: Ethnic Cleansing and the European Union. An Interdisciplinary Approach to Security, Memory and Ethnography, New York 2013.
[42] Vgl. etwa Norman Davies/Roger Moorehouse: Die Blume Europas. Breslau – Wroclaw – Vratislavia: Die Geschichte einer europäischen Stadt, München 2002; Jürgen Manthey: Königsberg. Geschichte einer Weltbürgerrepublik, München/Wien 2005; Lutz C. Kleveman: Lemberg. Die vergessene Mitte Europas, Berlin 32019.
[43] Vgl. etwa Gregor Thum: Die fremde Stadt. Breslau 1945, München 2003; Per Brodersen: Die Stadt im Westen. Wie Königsberg Kaliningrad wurde, Göttingen 2008.
[44] Vgl. etwa die Stellungnahmen und Aktionen junger Tschechinnen und Tschechen in der deutsch-tschechisch koproduzierten ARD-Dokumentation „Vertreibung – Odsun: Das Sudetenland“, https://www.mdr.de/tv/programm/sendung907378.html [Stand:27.11.2020].
[2] Michael Schwartz: Vertriebene und „Umsiedlerpolitik“. Integrationskonflikte in den deutschen Nachkriegs-Gesellschaften und die Assimilationsstrategien in der SBZ/DDR 1945-1961, München 2004.
[3] Michael Schwartz: Ethnische „Säuberungen“ in der Moderne. Globale Wechselwirkungen nationalistischer und rassistischer Gewaltpolitik im 19. und 20. Jahrhundert, München 2013, Titelcover.
[4] Mathias Beer: Flucht und Vertreibung der Deutschen. Voraussetzungen, Verlauf, Folgen, München 2011, S. 86.
[5] Tony Judt: Geschichte Europas von 1945 bis zur Gegenwart, München/Wien 2006, S. 54.
[6] Vgl. Schwartz (wie Anm. 3), S. 634-643; Hannes Siegrist/Dietmar Müller (Hg.): Property in East Central Europe. Notions, Institutions and Practices of Landownership in the Twentieth Century, New York/ Oxford 2015; Ugur Ümit Üngör/Mehmet Polatel: Confiscation and Destruction. The Young Turk Seizure of Armenian Property, London / New York 2013; Dawn Chatty: Displacement and Dispossesion in the Modern Middle East, Cambridge e.a. 2010.
[7] Vgl. Andreas Kossert: Flucht. Eine Menschheitsgeschichte, München 2020.
[8] Vgl. Schwartz (wie Anm. 3), S. 640-644.
[9] Kossert (wie Anm. 8), S. 24.
[10] Oscar Peschel: Geschichte der Erdkunde bis auf A. v. Humboldt und Carl Ritter, München 1865, S. 76; Johann Baptist v. Weiß: Weltgeschichte, Bd. 4, Graz/Leipzig 1891, S. 323.
[11] Johann Wolfgang von Goethe: Hermann und Dorothea, in: Goethe’s sämmtliche Werke in dreißig Bänden. Vollständige, neugeordnete Ausgabe, Bd. 5, Stuttgart/Tübingen 1850, S. 5.
[12] Vgl. Schwartz (wie Anm. 3), S. 61-114, 235-318 und 396-424; Matthew Frank: Making Minorities History. Population Transfer in Twentieth-Century Europe, Oxford 2017.
[13] Vgl. Stefan Ihrig: Atatürk in the Nazi Imagination, Cambridge/London 2014.
[14] Vgl. Schwartz (wie Anm. 3), S. 185-318; Benjamin Liebermann: Terrible Fate. Ethnic Cleansing in the Making of Modern Europe, Chicago 2006; Antonio Ferrara/Niccolò Pianciola: L‘ Età delle Migrazioni Forzate. Esodi e deportazioni in Europa 1853-1953, Bologna 2012.
[15] Vgl. Sibylle Thelen: Die Armenierfrage in der Türkei, Berlin 2010.
[16] Vgl. https://info.arte.tv/de/wiedergutmachung-oder-politisches-kalkuel [Stand: 02.11.2020].
[17] Alison Carrol: The Return of Alsace to France 1918-1939, Oxford 2018, S. 57-65.
[18] Hans Knecht: „Elsaß-Lothringen“, in: Karl C. v. Loesch/Max H. Boehm (Hg.): Zehn Jahre Versailles, Bd. 3: Die grenz- und volkspolitischen Folgen des Friedensschlusses, Berlin 1930, S. 229-253, insb. S. 252; historiographisch allerdings ist das Thema durchaus präsent; vgl. Christiane Kohser-Spohn: „Deutsche aus dem Elsass: Verdrängung nach dem Ersten Weltkrieg“, in: Lexikon der Vertreibungen, hg. v. Detlef Brandes/Holm Sundhaussen/ Stefan Troebst, Wien e.a. 2010, S. 139-142.
[19] Géraldine Schwarz: Die Gedächtnislosen. Erinnerungen einer Europäerin, Zürich 2019.
[20] Vgl. https://deutsch.radio.cz/havel-verurteilt-vertreibung-abschiedsbesuch-berlin-8070008 [Stand: 02.11.2020].
[21] Vgl. https://www.spiegel.de/politik/ausland/sudetendeutsche-tschechiens-praesident-nennt-vertreibung-praeventive-massnahme-a-359363.html [Stand: 02.11.2020].
[22] Martin Schulze Wessel: Zeitgeschichtsschreibung in Tschechien. Institutionen, Methoden, Debatten, in: Alexander Nützenadel/Wolfgang Schieder (Hg.): Zeitgeschichte als Problem. Nationale Traditionen und Perspektiven der Forschung in Europa, Göttingen 2004, S. 307-328, insb. S. 326.
[23] Michael Schwartz: Funktionäre mit Vergangenheit. Das Gründungspräsidium des Bundes der Vertriebenen und das „Dritte Reich“, München 2013, insb. S. 559 f. und S. 567-570.
[24] Vgl. Rolf Wiggershaus, Die Frankfurter Schule. Geschichte - theoretische Entwicklung - politische Bedeutung, München 1988, S. 496.
[25] Vgl. Matthias Stickler: „Ostdeutsch heißt gesamtdeutsch“. Organisation, Selbstverständnis und heimatpolitische Zielsetzungen der deutschen Vertriebenenverbände 1949-1972, Düsseldorf 2004, S. 270 und 279, Anm. 380.
[26] Vgl. Schwartz (wie Anm. 24), S. 43-68.
[27] Vgl. Michael Schwartz: „Vertriebene im doppelten Deutschland. Integrations- und Erinnerungspolitik in der DDR und in der Bundesrepublik, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 56.2008, S. 101-151; Michael Schwartz: „Assimilation versus Incorporation. Expellee Integration Policies in East and West Germany after 1945, in: Manuel Borutta/Jan C. Jansen (Hg.): Vertriebene and Pieds-Noirs in Postwar Germany and France. Comparative Perspectives, Basingstoke 2016, S. 73-94.
[28] Vgl. Hubertus Knabe: Tag der Befreiung? Das Kriegsende in Ostdeutschland, Berlin 2005.
[29] Gemeint ist die Gedenkrede des Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker zum 40. Jahrestag des Kriegsendes im Mai 1985; vgl. Gunter Hofmann, Richard von Weizsäcker: Ein deutsches Leben, München 2010, S. 157-202.
[30] Gemeint ist die Rede des SPD-Bundesinnenministers Otto Schily von 1999, die als „Abbitte bei den Vertriebenen“ gewertet werden kann; vgl. Reinhold Michels: Otto Schily. Eine Biographie, Stuttgart/München 2001, S. 203 ff.
[31] Vgl. Vincent Regente: Flucht und Vertreibung in europäischen Museen. Deutsche, polnische und tschechische Perspektiven im Vergleich, Bielefeld 2020.
[32] Wolfgang Freund: „Elsässer: NS-Vertreibung“, in: Lexikon der Vertreibungen (wie Anm. 18), S. 218 ff.
[33] Vgl. Wlodzimierz Borodziej: Geschichte Polens im 20. Jahrhundert, München 2010.
[34] Schwartz (wie Anm. 3), S. 359.
[35] Vgl. Ralph Giordano: Die Zweite Schuld oder Von der Last ein Deutscher zu sein, München 1990, S. 281-294; Micha Brumlik: Wer Sturm sät. Die Vertreibung der Deutschen, Berlin 2005, S. 103.
[36] Vgl. Schwartz (wie Anm. 24), S. 23-26.
[37] Erika Steinbach: Die Macht der Erinnerung, Wien 2010, S. 74-83, insb. S. 82.
[38] Giordano (wie Anm. 37), S. 293.
[39] Zit. nach Schwartz (wie Anm. 24), S. 22; dass ausgerechnet Kather sich ab 1968 radikalisiert und mit der NPD zusammengearbeitet hat, bildet zu dieser Haltung von 1950 einen traurigen Gegensatz.
[40] Vgl. Schwartz (wie Anm. 3); Frank (wie Anm. 13); Philipp Ther: Die dunkle Seite der Nationalstaaten. „Ethnische Säuberungen“ im modernen Europa, Göttingen 2011.
[41] Vgl. Frank (wie Anm. 13); Lynn Tesser: Ethnic Cleansing and the European Union. An Interdisciplinary Approach to Security, Memory and Ethnography, New York 2013.
[42] Vgl. etwa Norman Davies/Roger Moorehouse: Die Blume Europas. Breslau – Wroclaw – Vratislavia: Die Geschichte einer europäischen Stadt, München 2002; Jürgen Manthey: Königsberg. Geschichte einer Weltbürgerrepublik, München/Wien 2005; Lutz C. Kleveman: Lemberg. Die vergessene Mitte Europas, Berlin 32019.
[43] Vgl. etwa Gregor Thum: Die fremde Stadt. Breslau 1945, München 2003; Per Brodersen: Die Stadt im Westen. Wie Königsberg Kaliningrad wurde, Göttingen 2008.
[44] Vgl. etwa die Stellungnahmen und Aktionen junger Tschechinnen und Tschechen in der deutsch-tschechisch koproduzierten ARD-Dokumentation „Vertreibung – Odsun: Das Sudetenland“, https://www.mdr.de/tv/programm/sendung907378.html [Stand:27.11.2020].