ZfP: E-Sports

Die bundesdeutschen Regierungsparteien haben im Koalitionsvertrag von 2018 das Vorhaben verankert, Gaming als Sport anzuerkennen. Dagegen wehren sich einige Sportverbände, beispielsweise der Deutsche Olympische Sportbund.

Da der Begriff Sport sich historisch gewandelt hat und v.a. umgangssprachlich genutzt wird, gibt es keine präzise, eindeutige und rechtlich bindende Definition.

Diese Unterrichtseinheit behandelt folgende Kernfragen:
  • Was macht Sport aus? Muss Sport zwingend körperlich anstrengend sein?
  • Ist Gewalt im Sport, ist Gewalt im Gaming gefährlich?
  • Kann Gaming als gemeinnützig gelten? Wenn ja, was wären die Folgen?
Sie benötigen für diese Stunde:
  • einen Beamer für die Arbeitsmaterialien und zum Abspielen des Videos
  • Stimmkärtchen in zwei Farben (nicht obligatorisch)
Kontakt Welche Themen wünschen Sie sich für den Unterricht?
Schreiben Sie uns Ihre Vorschläge an: landeszentrale@blz.bayern.de
 

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